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Abfolge Ab-, Auslieferung vgl. Abforderung (II) who aber unsere geehrtten hern gleichwohl die abfolge [des Geldes] in bedencken ziehen würdt…
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amts·folge
amtsfolge , f. successio in munere.
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erb·folge
erbfolge , f. successio hereditaria, der erbgang: zur erbfolge kommen, einem in dem besitze seiner güter und würden folgen; wird denn in ein…
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feuer·folge
feuerfolge , f. die pflicht der ortseinwohner bei naher feuersbrunst zum löschen zu eilen. Stieler 534 .
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gef·olge
gefolge , n. subst. verb. zu folgen. 1 1) vor dem 17. jh. bis vor kurzem unbezeugt tauchte es doch ahd. auf in Müll. u. Scherers denkm. s. 4…
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geleit·s·folge
geleitsfolge , f. ' die verbindlichkeit der unterthanen, reisende auf befehl der geleitsherren zu geleiten ' Adelung, Stieler 534 , hier mit…
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gerichts·folge
gerichtsfolge , f. 1 1) dienstpflicht der gerichtsunterthanen, dem gericht mit bewehrter hand hülfe zu leisten, z. b. beim aufsuchen, verhaf…
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geschlechts·folge
geschlechtsfolge , f. 1 1) folge der glieder eines familiengeschlechts, sowie des menschengeschlechts, die generation: die geschlechtsfolgen…
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heer·es·folge
heeresfolge , f. verpflichtung mit dem heere zu ziehen, einen kriegszug zu unternehmen: heersfolge, sequela post lustrationem Stieler 534 ; …
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hoff·olge
hoffolge , f. verbindlichkeit einem fürstlichen hofe in gewissen fällen zu folgen. auch die verbindlichkeit dem aufgebote eines edelhofes fü…
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jagd·folge
jagdfolge , f. sequela venatoria. Frisch 1, 483 a , die verbindlichkeit, dem jagdherrn bei einer jagd dienstleistend zu folgen. auch das rec…
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landes·folge
landesfolge , f. die verbindlichkeit der einwohner eines landes, dem aufgebote des landesherrn in dringenden fällen zu folgen. Adelung.
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land·folge
landfolge , f. die verbindlichkeit der unterthanen, zur vertheidigung des landes gegen feinde und räuber dem aufgebote zu folgen. Haltaus 11…
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lehen·s·folge
lehensfolge , f. 1 1) successio quam filius habet in feudo patris, feudalis successio, wann der nächste im lehen folget. ebenda. 2 2) sequel…
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mehr·s·folge
Mehrsfolge, f. Stimmenmehrheit um 1500 KlingnauStR. 298 Faksimile
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nach·folge
nachfolge , f. , mhd. nâchvolge, das nachfolgen. 1 1) das nachfolgen hinter einem vorangehenden und die gesammtheit der nachfolgenden, gefol…
Adelung
nieder·folge
Die Niederfolge , plur. inus. in einigen Gegenden, die Verbindlichkeit der Unterthanen und Vasallen, dem Lehens- und Grundherren in niedern,…
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rechts·folge
rechtsfolge , f. was nach gesetzlichem recht folgt: weil die einrede der unzuständigkeit zur vermeidung der rechtsfolge der prorogation ( un…
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regierung·s·nachfolge
Regierungsnachfolge, f. Nachfolge in der Regierung (I) vgl. Regierungserbe Philippum, der ... ům die regirungs-nachfolge sich annahme 1668 F…
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reich·s·folge
reichsfolge , f. 1 1) thronfolge in einem reiche: weil in Indien nicht minder als bei den Arabern die brüder ... den söhnen in der reichsfol…
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reis·folge
Reisfolge, f. bewaffneter Dienst der Untertanen oder Bürger in Konfliktfällen vgl. reisbar (I), Reispflicht daß alle in unserer gemeinen buͤ…
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stamm·folge
stammfolge , f. geschlechtsfolge. Campe.
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thron·folge
thronfolge , f. die nachfolge auf dem throne, in der regierung, vgl. erbfolge : dasz dir gott die sünde vergebe, die das haus Orleans um die…
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wahl·folge
wahlfolge , f. 1 1) die folge in einer würde, namentlich einer fürstenwürde, vermittelst der wahl, zum unterschied von der erbfolge. Zedler …
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zeit·folge
-folge , f. , 1) zeitliche oder geschichtliche reihenfolge von begebenheiten, zeitliche erstreckung eines zustandes: die bedencken in allerl…
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zent·folge
-folge , f. , sequela ad tuitionem pertinens Schottel kurz. tractat (1671) 219 ; H. Knapp zenten 1, 726 ; die nacheil- und gerichtsfolgen, w…
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zufolge , adv. und präp., nicht, wie oben sp. 223, 4 e angenommen, aus einer finalen syntaktischen gruppe zusammengezogen, sondern ausdrücke…