Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Schwiegervater
Schwiegervater, m.
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zum zeugnuͤss werden nit gelassen ... schwigervatter, schwigermutter, eidem, schnuͤrg.1583 SiebbLR. I 6 § 6 Volltext (und Faksimile)
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der schwieger-vatter samt seinem eydam erschracken uͤber das gefaͤllte urtel1670 Abele,Unordn. I 191 Faksimile
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sollen weder vater und sohn, noch schwiegervater und tochtermann ... im rathe zusammen aufgenommen werden1788 Thomas,FuldPrR. I 155 Faksimile
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im staatsrath können nicht neben einander sitzen, mehr als zwei personen von gleichem geschlechtsnamen und familie ... ein schwiegervater und ein tochtermann1814 HdbSchweizStaatsR. 486 Faksimile