Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
poltern
poltern, v., subst.
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eß soll auch auff der schuol kein singer über den anderen auffwischenn, boldrenn oder bochenn, ... by einer strof1549 Alsatia 1873/74 S. 108
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das sie [Pfarrer] in iren predigten iren eignen affect mit holhippeln, poldern oder schmehen nicht nachhengen1580 Sachsen/Sehling,EvKO. I 1 S. 421 Faksimile
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dann da hierüber ainiche unglegenhait, es sei mit romorn, poldern, nachtlaufen, fenstern ... toben entstünde, das soll mit ernstlicher leibstraf gestraft werden1587 OÖsterr./ÖW. XIII 125
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daß sich jeder bei tag oder nacht auf den gassen fein züchtig und still verhalte, auch einer den anderen zufrieden lasse und nicht boldere16. Jh. JbLiechtenstein 5 (1905) 82
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wir wöllen hiemit ernstlich gebieten, daß sich jeder bei tag oder nacht auf den gassen ... still verhalte, auch ... nicht boldere, jauchze, schreie und plerre, wie das unvernünftig vieh16. Jh. JbLiechtenstein 5 (1905) 82
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gütig ... vnd ohne alle schlegerey oder pultern [soll der Präceptor die Schüler eine Lektion repetieren lassen]1619 Weimar/SchulO.(Vormbaum) II 229 Faksimile
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in zuͤchtigung der ihm anbefohlenen jugend sol ... er [Lehrer] sich alles bolderens vnd vnziemlicher hefftigkeit enthalten1657 HessSamml. II 545 Faksimile
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jeder, so also über beschechnes abmahnen vom zanckhen und bolderen nit ablassen wurde, [soll] umb fünf schilling pfening gestraft [werden]1668 SchrBodensee 42 (1913) 64
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daß er im züchtigen der ihm anbefohlenen jugend alles bolderens auch schmählichen scheltens der kinder ... sich enthalten ... wolle1684 Lippe/SchulO.(Vormbaum) II 681 Faksimile
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wir ... befehlen ... ihme praeceptori ... den knaben ... scharpffe verweiß zu ertheilen ... auch der ruthen ... also zu gebrauchen, daß er sich alles ... fluchens und polderns ... enthalte1686 Stuttgart/SchulO.(Vormbaum) II 705 Faksimile
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so haben die verordnete wachtmeister ... auf solche polderte verfrevler, oder die ohn liecht auf der gassen gehen, gut achtung zu haben1739 Weißenburg i.N.Stat. 251
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daß die ... reisende couriers ... wann sie die ... ordinari-posten gleich antreffen, doch dieselbe nicht mitnehmen ... sondern das widerspiel mit pochen, poldern ... von denen post-befoͤrderern erzwingen wollen, daß dahero ... die ordinari-post, als auch andere ... zwoͤlf stunden aufgehalten werden1768 Löffler,BadVerkehr 480
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schaͤdliche vertheilung eines guts ... wann einem theil von dem andern mit vielem gelaͤuf, poltern, springen ... und dergleichen viel ungemaͤchlichkeit zustosset1786 Schwarz,Losungen 43