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Schuld

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Adelung
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Eintrag · Adelung (1793–1801)

Schuld

Bd. 3, Sp. 1673
Die Schuld, plur. die -en, ein sehr altes Wort, welches in einer doppelten Hauptbedeutung vorkommt. I. Mit dem herrschenden Begriffe eines begangenen Fehlers, Vergehens oder Verbrechens. 1. Ein Verbrechen. 1) Eigentlich. Auf daß sie sich nicht mit Missethat und Schuld beladen, 3 Mos. 22, 10. Daniel war treu, daß man keine Schuld noch Übelthat an ihm finden mochte, Dan. 6, 4. Und so in andern Stellen mehr, wo es gemeiniglich durch die folgende Verbindlichkeit zur Strafe erkläret wird. Allein, daß es ehedem wirklich eine böse That, ein Verbrechen bedeutet habe, erhellet auch aus alten Niedersächsischen Statuten, wo mit der Schuld begrepen so viel ist, als auf einer bösen That ergriffen seyn. In der Monseeischen Glosse ist Sculd gleichfalls Crimen, Vitium. Indessen ist es in dieser Bedeutung jetzt veraltet, außer daß es noch dann und wann in der höhern Schreibart gebraucht wird. 2) Die Folge eines Verbrechens, oder die Verbindlichkeit zur Strafe, ohne Plural; eine noch in einigen R. A. übliche Bedeutung. Wenn ich dir ihn nicht wiederbringe, so will ich mein Leben lang die Schuld tragen, 1 Mos. 43, 9. Das ist der Sünde Schuld, die Folge, die Strafe, der Sünde. So mag sie die Schuld ihrer Thorheit tragen. 2. In weiterer Bedeutung, ein Fehler, ein Versehen, ingleichen die wirkende oder veranlassende Ursache eines Übels, und die daraus folgende Verbindlichkeit zum Ersatz oder zur Strafe; wo es nur im Singular allein, und gemeiniglich nur in einigen besondern R. A. gebraucht wird. Es ist deiner Bosheit Schuld, daß du so gezüchtiget wirst, Jer. 2, 19. Das ist ohne meine Schuld geschehen. Einem etwas Schuld geben, ihn für die wirkende Urasche eines Verbrechens oder auch eines Übels überhaupt erklären. S. Beschuldigen. Ich werde ihm die Schuld nicht beymessen. Die Schuld auf jemanden schieben. Endlich wird alle Schuld auf mich fallen. Wer hat die Schuld? An wem liegt die Schuld? Die Schuld liegt nicht an mir.[] Was hilft dein Zorn? du selbst hast alle Schuld, Rost. Hingegen mit dem Vorworte an ist diese R. A. mit haben unrein. Bloß deine Gelindigkeit hat Schuld daran, Gottsch. besser, ist Schuld daran. Ohne Schuld seyn. Eine Schuld auf sich nehmen. Schlägt es fehl, so ist das meine Schuld nicht. Es war gewiß seine Schuld nicht, daß er nicht noch rechtschaffener war, Less. Eine besondere Redensart ist es, sich etwas zu Schulden kommen lassen, sich eines Vergehens schuldig machen. Daß keiner der Unglücksfälle mir zu Schulden kommen solle, Less. Mit dem Zeitworte seyn wird es in eben dieser Bedeutung oft in adverbischer Gestalt gebraucht. An etwas Schuld seyn. Ich bin nicht Schuld daran. Ist sie nicht selber Schuld, wenn mir ein Wort im Zorne entfährt? Gell. Du bist an allem Schuld. Doch hat er schon die Flucht genommen, So seyd ihr selbst durch eure Blicke Schuld, Gell. Zuweilen wird es mit dem Zeitworte seyn auch wohl für Ursache überhaupt gebraucht; ich bin Schuld, daß du das Geld bekommen hast. Allein alsdann geschiehet es sehr uneigentlich und gemeiniglich nur im Scherze. Eigentlich bedeutet Schuld allemahl die Ursache eines Übels. II. Mit dem herrschenden Begriffe der Verbindlichkeit. 1. Im weitesten Verstande, eine jede Verbindlichkeit, welche man einem andern zu leisten verbunden ist; wo es doch nur seltener und am liebsten im Singular gebraucht wird. Versprechen macht Schuld. Die Schuld der Natur bezahlen, sterben. Dieses Geständniß ist eine Schuld, die ich dem Verdienste abtragen muß. Ich bin noch in ihrer Schuld, bin ihnen noch zu einer Pflicht verbunden. 2. In der engsten und gewöhnlichsten Bedeutung, eine Geldsumme, welche man einem andern zu zahlen verbunden ist, wo von mehrern solchen Geldsummen auch der Plural üblich ist. Seine Schuld bezahlen. Einem eine Schuld erlassen. Schulden machen. In Schulden stecken, gerathen. Frey von Schulden seyn. Ein Gut, auf welchem viele Schulden haften. Zuweilen, obgleich seltener, wird es auch von Geldsummen gebraucht, welche man von andern zu fordern hat, welche man auch wohl active Schulden zu nennen pflegt, zum Unterschiede von den vorigen passiven. Seinem Nächsten eine Schuld borgen, 5. Mos. 24, 10. Seine Schulden eintreiben. Viele Schulden ausstehen haben. Anm. Dieses alte Wort lautet in der Fränkischen Mundart schon in 8ten Jahrhunderte Sculd, bey dem Kero gleichfalls Sculd, im Nieders. Schuld, im Schwed. Skuld, im Lettischen Skola. Die gemeinste und fast von allen Wortforschern angenommene Ableitung ist von sollen, welches im Nieders. schallen, Imperf. ich schull, lautet, da denn der Begriff der Verbindlichkeit als der herrschende angegeben wird. Allein, so gut sich diese Ableitung zu der zweyten Hauptbedeutung schickt, so gezwungen wird sie für die erste, besonders in dem Verstande eines Verbrechens, eines Versehens, welchem Zwange durch die Verbindlichkeit zur Strafe, durch welche man es gemeiniglich erkläret, nicht abgeholfen wird, und der noch mehr hervor leuchtet, wenn man die veralteten Bedeutungen dieses Wortes mit in Erwägung ziehet. In der Monseeischen Glosse ist Sculd theils Lohn, Sold, ane sculd, umsonst, theils Recht, Billigkeit, von Sculde, von Rechts wegen. Bey andern alten Schriftstellern bedeutet es den Fall, Zufall. Ob es zu solchen Schulden queme, wenn sich der Fall ereignen sollte. Im Schwedischen bedeutet Skuld nicht allein alles, was unser Deutsches Schuld ausdruckt, sondern auch Steuer, Zins, Abgabe, Ursache überhaupt, for min Skuld, um meinetwillen, Pflicht u. s. f. Hierzu kommt noch, daß der Zischlaut diesem Worte nicht wesentlich ist. Im Salischen Gesetze ist Chalta Geldstrafe, Ersatz und[] Verbrechen, im Schwabenspiegel Gelte, im Schwed. Geldeta, im Dänischen Giäld, und im Lettischen Kalte, die Schuld, bey den Schwäbischen Dichtern ist Gelter der Schuldner; so daß es scheinet, daß dieses Wort eher von gelten als von sollen abgeleitet werden müsse, zumahl da gelten ehedem nicht allein zahlen, sondern auch zum Ersatz, und dessen Ermanglung zur Strafe verbunden seyn.
5949 Zeichen · 96 Sätze

Lautwandel-Kette

Von der indoeuropäischen Wurzel bis zur Mundart

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  1. 15.–20. Jh.
    Neuhochdeutsch
    Schuld

    Adelung (1793–1801) · +6 Parallelbelege

    Die Schuld , plur. die -en, ein sehr altes Wort, welches in einer doppelten Hauptbedeutung vorkommt. I. Mit dem herrsche…

  2. 18./19. Jh.
    Goethe-Zeit
    schuld

    Goethe-Wörterbuch · +1 Parallelbeleg

    schuld nur präd verwendet (jedoch einmal mit Artikel, s Pkt aα); häufig Großschr verantwortlich, ursächlich für (mehr od…

  3. 19./20. Jh.
    Konversationslex.
    Schuld

    Herder (Konv.-Lex., 1854–57) · +1 Parallelbeleg

    Schuld , 1) böse Ursache, namentlich von Unsittlichkeiten und Verbrechen, aus Absicht (dolus) oder Fahrlässigkeit (culpa…

  4. modern
    Dialekt
    Schuld

    Elsässisches Wb. · +11 Parallelbelege

    Schuld [ʿSùlt fast allg. ; ʿSœyl Geisp. Eckbolsh. ] f. 1. Schuld, Ursache. Wër is t dra n d S.? Mü. Du bis t d S., d ass…

  5. Spezial
    Schuld

    Deutsch-Ladinisch (Mischí) · +1 Parallelbeleg

    Schuld f. (-,-en) 1 gauja (-jes) f. 2 (Verschulden, Ursache) colpa (-pes) f. 3 (an Geld und Gut) debit (-ic) m. 4 (klein…

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Wortbildung

Komposita & Ableitungen mit schuld

631 Bildungen · 522 Erstglied · 91 Zweitglied · 18 Ableitungen

schuld‑ als Erstglied (30 von 522)

Schuld I

Idiotikon

Schuld I Band 8, Spalte 640 Schuld I 8,640

Schuld II

Idiotikon

Schuld II Band 8, Spalte 641 Schuld II 8,641

Schuld'erforderung

DRW

Schuld'erforderung, f. Anspruch auf eine geschuldete Geldsumme bdv.: Schuldforderung (I) es hat der pfandtherr nicht macht, das pfandt ... w…

Schuldbuch

SHW

Schuld-buch Band 5, Spalte 799-800

schuldlos

SHW

schuld-los Band 5, Spalte 803-804

Schuldmann

SHW

Schuld-mann Band 5, Spalte 803-804

schuldære

Lexer

schul·daere

schuldære , schulder stm. BMZ schuldiger, schuldner. wâ er hinder uns von schuld wegen ist oder wâ oder gên weme er mit uns schulder, houpth…

Schuldaktion

DRW

schuld·aktion

Schuldaktion, f. wie Schuldforderung (I) so einem eines namen ein schuldtaction oder handtschrifft legieret, so kan er ... den erben zwingen…

Schuldanerkenntnis

DERW

schuld·anerkenntnis

Schuldanerkenntnis, N., ›einseitig ver- pflichtender Vertrag in dem der eine Teil (Schuldner) anerkennt dem anderen Teil (Gläubiger) eine Le…

schuldanforderung

DWB

schuld·anforderung

schuldanforderung , f. , vergl. schuldforderung: und solle nachmallen dieselb cediert hab und guet ... den glaubigern, so weit sich ihre sch…

Schuldansprache

DRW

schuld·ansprache

Schuldansprache, f. I wie Schuldforderung (I) ordnung und satzung, ... wie lang eine strytige schuldanspraach ungeforderet gültig syn sölle …

Schuldansprecher

DRW

schuld·ansprecher

Schuldansprecher, m. Gläubiger, der eine Forderung geltend macht bdv.: Schuldforderer (I) oͤb aber der schuldansprächer us dem pfand mer loͤ…

Schuldarrest

DRW

schuld·arrest

Schuldarrest, Schuldenarrest, m. Haft, Unterbringung in einem Schuldgefängnis (II) zur Erzwingung der Zahlung fälliger Schulden (I) er [sitz…

Schuldarsch

RhWB

schuld·arsch

Schuld-arsch (s. S.) Bitb-Badem , Prüm , MüEif m.: verächtl. jmd., der den »Arsch voll Schulden« hat; armer, verschuldeter Teufel.

Schuldaufnehmung

DRW

schuld·aufnehmung

Schuldaufnehmung, Schuldenaufnehmung, f. Eingehen von Verbindlichkeiten, insb. in Form von Gelddarlehen vgl. Geldaufnehmung [wenn ein] under…

Schuldausschließungsgrund

DERW

Schuldausschließungsgrund, M., ›beson- derer Grund der ein Verschulden aus- schließt (z. B. Schuldunfähigkeit)‹, 19. Jh., s. Schuld, Ausschl…

Schuldausteilung

DRW

schuld·austeilung

Schuldausteilung, f. anteilsmäßige Auskehrung des Restvermögens eines überschuldeten Schuldners (I) oder Nachlasses an die Gläubiger; als Fo…

Schuldausweisung

DRW

schuld·ausweisung

Schuldausweisung, f. Forderungskatalog, Klageschrift in Bezug auf Schulden (I) dis ist myne entwert und insage ... keigin sulcher ansproche,…

schuldbar

DWB

schuld·bar

schuldbar , adj. : schuldbar und pflichtig Schottel 326 b ; schuldbar, sons, obaeratus Stieler 78 . — so schon mhd. schuldebære, schuldig Le…

schuldbarkeit

DWB

schuldbar·keit

schuldbarkeit , f. : was am pommerschen strande mehr durch fahrlässigkeit unterging, ward an dem von Pomerellen und Ostpreuszen muthwillig u…

schuldbedrängnis

DWB

schuld·bedraengnis

schuldbedrängnis , f. : denn ihm stand zu, zu ermessen, wie auf dem heerzuge des lebens die köstlichere speise abzuteilen war, dasz der vorr…

schuldbefleckt

DWB

schuld·befleckt

schuldbefleckt , adj. : auf dem bette, wo Gustav erblaszte ( dem schlachtfelde ), sollte Wallenstein den schuldbefleckten geist nicht verhau…

schuldbefreit

DWB

schuldbefreit , adj. : das schuld-befreyte licht der sonnen hat, als es war umb dich geschehn, zu dem dein lebens-öl verronnen, mit nacht de…

schuld als Zweitglied (30 von 91)

Bringschuld

RDWB1

Bringschuld f jur. (Lakune) долг, подлежащий уплате по месту жительства кредитора

Holschuld

RDWB1

Holschuld f (Lakune) обязательство, местом исполнения которого является местожительство должника ( s. RDWB1 Bringschuld

Unschuld

RDWB1

Unschuld f невиновность seine Hände in Unschuld waschen idiom. - умы(ва)ть руки идиом. auch Keuschheit невинность

Achtschuld

DRW

acht·schuld

Achtschuld zu 1Acht achteschult Achtschatz Sinauer,SchlüsselSächsLR. 121

Aktivschuld

DRW

aktiv·schuld

Aktivschuld Schuldsumme, die man als Gläubiger zu bekommen hat 1696 KrummauClarissUB. 360 Faksimile 1738 BremRitterR. S. 7 Faksimile Kriegk,…

Allodial-Schuld

Adelung

allodial·schuld

Die Allodial-Schuld , plur. die -en, eine Schuld, welche auf ein Allodial-Gut gemacht wird; zum Unterschiede von einer Lehensschuld.

Altschuld

DRW

alt·schuld

Altschuld aldeschult, aldir schold länger als zwei Jahre rückständige Schuld (Gegensatz: Neuschuld) vgl. Neuschuld Sachhinweis: Gegensatz ~N…

Ausbeuteschuld

DRW

ausbeute·schuld

Ausbeuteschuld ausbeuth- oder zubußschulden ... soll in 14 tagen zur bezahlung verholffen werden 1698 Span,Bergsp. 415 Faksimile

Ausschuld

Campe

aus·schuld

♁ Die Ausschuld , Mz. die — en, eine ausstehende Schuld. »Die Ausschulden des Kaufmanns.« Leipz. Zeit.

b(e)schuld

Idiotikon

b(e)schuld Band 8, Spalte 641 b(e)schuld 8,641

Bargëltschuld

Idiotikon

Bargëltschuld Band 8, Spalte 654 Bargëltschuld 8,654

blutschuld

DWB

blut·schuld

blutschuld , f. facinus capitale, mord: sich mit blutschuld beflecken, blutschuld auf sich laden: und kome blutschulden auf dich. 5 Mos. 19,…

buchschuld

DWB

buch·schuld

buchschuld , f. nomen in codice expensorum notatum: eine buchschuld austhun, im buch löschen.

Chlëbschuld

Idiotikon

Chlëbschuld Band 8, Spalte 654 Chlëbschuld 8,654

Chopfschuld

Idiotikon

Chopfschuld Band 8, Spalte 654 Chopfschuld 8,654

erbschuld

DWB

erb·schuld

erbschuld , f. debitum hereditarium. man sagte im mittelalter: schulde ligent und fûlent niht.

Frëssschuld

Idiotikon

Frëssschuld Band 8, Spalte 653 Frëssschuld 8,653

g(e)schuld

Idiotikon

g(e)schuld Band 8, Spalte 641 g(e)schuld 8,641

Gade(n)schuld

Idiotikon

Gade(n)schuld Band 8, Spalte 653 Gade(n)schuld 8,653

Gege(n)schuld

Idiotikon

Gege(n)schuld Band 8, Spalte 653 Gege(n)schuld 8,653

gegenschuld

DWB

gegen·schuld

gegenschuld , compensatio debiti, antigraphum Stieler 1940 , passivschuld, welche ein anderer von uns zu fordern hat Adelung ; schuld und ge…

geldschuld

DWB

geld·schuld

geldschuld , f. aes alienum, gältschuld, die wir schuldig, oder die man uns schuldig ist, gältschulden machen u. ähnl. Maaler 155 b , schon …

Gūzschuld

Idiotikon

Gūzschuld Band 8, Spalte 654 Gūzschuld 8,654

Handwërch(s)schuld

Idiotikon

Handwërch(s)schuld Band 8, Spalte 656 Handwërch(s)schuld 8,656

hauptschuld

DWB

haupt·schuld

hauptschuld , f. 1 1) capitalverbrechen, todsünde: damit fuor er di lesten vart da hin zu gotes hulden, er het mit êren sich pewart alhie vo…

Ableitungen von schuld (18 von 18)

beschulde

BMZ

beschulde swv. 1. verschulde. swer dehein buoʒe beschuldet gegen dem râte und gegen der stat zürch. richtebr. 64. sît ich ie was ungefliʒʒen…

beschulden

DWB

beschulden , mereri, sowol verdienen, verschulden, verdient, verschuldet haben, als auch zu vergelten, abzuverdienen schuldig sein. mhd. daʒ…

Beschuldung

Idiotikon

Beschuldung Band 8, Spalte 661 Beschuldung 8,661

entschulde

BMZ

entschulde swv. befreie von der schuld, entschuldige. der eine chot, niuwens wâre gihît, hât ime ein liebeʒ wîb: pat sich mit huldin ave der…

entschulden

DWB

entschulden , 1 1) excusare, von schuld freisprechen, vgl. schulden , ahd. sculdôn: der sich mit worten wil entschulden. Waldis 4, 98 bl. 34…

Entschuldung

Idiotikon

Entschuldung Band 8, Spalte 656 Entschuldung 8,656

erschulden

DWB

erschulden , promereri, verschulden: wir danken euch von herzen sehr, erschuldens auch gern allezeit. Dedekind papista 4, 6 .

geschulde

Lexer

ge-schulde , ge-schult stf. schuld. umbe di gesculde Pilat. 256. ich hân dîne hulde von mînen geschulden verlorn Glaub. 1773. von rehter ges…

geschulden

Lexer

ge-schulden swv. BMZ verschulden, verdienen Trist. und solʒ geschulden swenne ich mac Wwh. 131,9. ouch kunde er daʒ geschulden wol mit rede …

schulde

DWB

schulde , m. gläubiger: die schulden wurden immer unruhiger ( dem säumigen müller gegenüber ). Felder Nümmamüllers 46 ; seine übrigen schuld…

unschuld

DWB

unschuld , f. ( mnd. auch n., mnd. wb. 5, 76 a ; vgl. mnl. wb. 5, 908, nl. wb. 10, 1787, schuld, n. Staub-Tobler 8, 641. 651 ), i. a. gs. de…

unschulde

Lexer

un-schulde adv. BMZ ] s. unschulden.

unschulden

Lexer

un-schulden adv. = âne schulden. ir zîhet in unschulden (: hulden) Rab. 1116. 1074,6 var. zu unrëhte;

urschuld

DWB

urschuld , f. (ur- C 4 c): eine unzerreiszbare kette von schuld und nemesis bindet jene acht dramen ( Shakespeares königsdramen ) zu einem g…

verschuld

DWB

verschuld , subst. , s. verschulden, n.

verschulde

BMZ

verschulde swv. 1. verliere durch meine schuld, verwirke. die gên Zürich nit getorstent komen und die stat verschult hâten von ir missetât w…

verschulden

DWB

verschulden , n. , der infinitiv des verbums wird in neuerer sprache als ein gewählterer ausdruck neben schuld gebraucht, in gehobener sprac…

verschuldung

DWB

verschuldung , f. , zu verschulden gebildet. vgl. mhd. wb. 2, 2, 190 b . Lexer mhd. handwb. 3, 221 ; verschuldung, vergeltung, demerite, des…