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schuldig

mhd. bis spez. · 16 Wörterbücher mit Anchor-Eintrag

Adelung
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16 in 16 Wb.
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Eintrag · Adelung (1793–1801)

Schuldig

Bd. 3, Sp. 1676
Schuldig, adj. et adv. welches vermittelst der Ableitungssylbe -ig von dem Hauptworte Schuld abstammet, Schuld habend. 1. In der ersten Hauptbedeutung des Hauptwortes. 1) Eine Schuld, d. i. ein Verbrechen oder ein Vergehen, auf sich habend, im Gegensatze des unschuldig. So wohl absolute. Sich schuldig wissen, wissen, daß man ein Verbrechen, ein Vergehen begangen habe. Sich als schuldig angeben. Daher der Schuldige, im Gegensatze des Unschuldigen. Als auch mit Beyfügung der Sache, oder des Vergehens, welche alsdann in der zweyten Endung steht. Eines Verbrechens schuldig seyn. Einer Missethat schuldig seyn, 3 Mos. 5, 1, 17. Die Person oder Sache, an welcher man ein Verbrechen begehet, oder an welcher man sich versündiget, bekommt das Vorwort an, welche Verbindung doch nur noch in der Deutschen Bibel vorkommt. Ich bin schuldig an allen Seelen deines Vaters Hauses, 1 Sam. 22, 22. Der ist schuldig an dem Leibe und Blute des Herren, 1 Cor. 11, 27. 2) Um eines begangenen Verbrechens willen zur Erduldung einer Strafe verpflichtet, gleichfalls mit der zweyten Endung der Strafe; eine größten Theils veraltete Bedeutung. Des Todes schuldig seyn. Der ist des höllischen Feuers schuldig, Matth. 5, 22. Völlig veraltet sind die biblischen R. A. des Gerichts, des Raths schuldig seyn. 3) In der dritten Bedeutung der Ursache eines Übels ist es nicht gebräuchlich, indem man dafür entweder das Hauptwort Schuld adverbialiter gebraucht, oder sich anderer Ausdrücke bedienet. An eines Tode Schuld seyn, nicht schuldig. S. Schuld I, 2. 2. In der zweyten Hauptbedeutung des Hauptwortes. 1) Vermöge einer Pflicht zu etwas verbunden, in einer Pflicht gegründet. Du bist schuldig, mir zu gehorchen. Jemanden Gehorsam schuldig seyn. Die Pflicht, die ich meinem Nachfolger schuldig bin, drang mich. Vergiß nicht, wie viel Schonung du ihm schuldig bist. Die schuldige Achtung für sein Vaterland vergessen. Die Demuth erfreuet sich des Überflusses desto mehr, je weniger sie ihn als eine schuldige Belohnung ihres eigenen Werthes ansieht, Gell. In Westphalen sind Vollschuldige und Halbschuldige eine Art Leibeigener, S. diese Wörter. 2) Im engsten Verstande ist man schuldig, wenn man verbunden ist, einem andern Geld oder Geldes werth zu erstatten, wenn man eine Schuld auf sich hat. Jemanden zehen Thaler, zwanzig Scheffel Korn u. s. f. schuldig seyn. Bezahle, was du schuldig bist. Ingleichen absolute: jemanden schuldig seyn, und noch unbestimmter, schuldig seyn, viel schuldig seyn, Schulden, viele Schulden haben. Im weitesten Verstande sagt man oft, jemanden eine Antwort, eine Höflichkeit u. s. f. schuldig bleiben, sie nicht erwiedern, wenn gleich keine eigentliche Verbindlichkeit dazu vorhanden ist. Anm. Schon bey dem Ottfried ist Sculdig, und bey dem Kero Scultika, der Schuldige, d. i. derjenige, welcher eines Vergehens schuldig ist. Der Comparativ und Superlativ sind von diesem Beyworte nicht üblich, außer daß man den Superlativ zuweilen wohl noch im Briefstyl gebraucht und sich des andern schuldigsten Diener, d. i. verbundensten, verpflichtetsten Diener unterschreibt, wofür aber doch auch lieber ein anderer Ausdruck gebraucht wird.
3146 Zeichen · 61 Sätze

Lautwandel-Kette

Von der indoeuropäischen Wurzel bis zur Mundart

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  1. 1050–1350
    Mittelhochdeutsch
    schuldigAdj.

    Köbler Mhd. Wörterbuch

    schuldig , Adj. Vw.: s. schuldic

  2. 15.–20. Jh.
    Neuhochdeutsch
    Schuldig

    Adelung (1793–1801) · +4 Parallelbelege

    Schuldig , adj. et adv. welches vermittelst der Ableitungssylbe -ig von dem Hauptworte Schuld abstammet, Schuld habend. …

  3. 18./19. Jh.
    Goethe-Zeit
    schuldig

    Goethe-Wörterbuch

    schuldig etwa 1400 Belege; -ich GWB B51,47 ; als Attr vereinzelt unflektiert; subst ‘der/die S-e’ (Pkt 2a) 1 zu ‘Schuld’…

  4. modern
    Dialekt
    schuldig

    Elsässisches Wb. · +5 Parallelbelege

    PfWB LothWB RhWB schuldig [ùlik Liebsd. ; ùltik Su. Dü. ; ùlti Str. K. Z. ; œyli Geisp. ; ùltìχ N. ] Adj. 1. schuld…

  5. Sprichwörter
    Schuldig

    Wander (Sprichwörter)

    Schuldig 1. Bin ich viel schuldig, man darff mich nicht drumb tödten. – Petri, II, 2. 2. Bist du schuldig, so sei geduld…

  6. Spezial
    schuldig

    Deutsch-Ladinisch (Mischí) · +1 Parallelbeleg

    schul|dig adj. 1 (verantwortlich) de colpa, de gauja 2 (verpflichtet) de debit. ▬ jdm. eine Antwort schuldig sein ti gní…

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Wortbildung

Komposita & Ableitungen mit schuldig

74 Bildungen · 20 Erstglied · 38 Zweitglied · 16 Ableitungen

Ableitung von schuldig

schuld + -ig

schuldig leitet sich vom Lemma schuld ab mit Suffix -ig.

Zerlegung von schuldig 2 Komponenten

schul+dig

schuldig setzt sich aus 2 eigenständigen Lemmata zusammen. Die Klammerung zeigt die Hierarchie der Komposition; Klick auf einen Bestandteil öffnet seine Etymologie.

schuldig‑ als Erstglied (20 von 20)

schuldigære

Lexer

schuldig·aere

schuldigære , schuldiger stm. BMZ ankläger, beschuldiger Iw. 5430 ; angeklagter Heimb. hf. 270. 76 ; schuldner, debitor Dfg. 166 c . Evang. …

schuldigærinne

Lexer

schuldigærinne stf. schuldigerin, schuldnerin Schm. Fr. 2,403. Np. 118 ;

Schuldigbefundene

DRW

Schuldigbefundene, m. (einer Verfehlung, Straftat) überführte Person [jn] gemeindtshölzeren aber ist das schädliche laubrechen ... abgestell…

schuldigen

DWB

schul·digen

schuldigen , verb. für schuldig erklären, einer schuld zeihen, anklagen. ableitung zu schuldig, ahd. sculdigôn Graff 6, 472 , mhd. schuldige…

schuldiger

DWB

schul·diger

schuldiger , m. schuldner, auch gläubiger. eine ableitung zu schuldigen von beschränkter lebensdauer; sie findet sich erst mhd. als schuldig…

Schuldigëren

ElsWB

schuldig·eren

Schuldigëre n [ʿSùltiχárə Dunzenh. Ingenh. ] m. Pl. Schuldiger. Aus dem Vaterunser: [wi wir fərkáwə ùnsrə ʿSùltiχárə Ingenh. ]. ‘den schuldn…

schuldigerin

DWB

schuldig·erin

schuldigerin , f. schuldnerin: doch so mochte ... der frawen wirt, wirtin oder ir gewalt dieselben sein schuldigerin wol pfenden und ire cla…

schuldigermaßen

GWB

schuldig·ermassen

schuldigermaßen auch -massen, ‘schuldiger Maßen’ GWB A(Bulling Taf9) ; vereinzelt mit interner Steigerung schuldigster- gemäß den Geboten vo…

schuldigermaßen

DRW

schuldigermaßen, schuldigstermaßen, adv. pflichtgemäß so habe deme [Befehl] schuldigstermaßen zu geleben 1665 JbWestfKG. 11/12 (1909/10) 197…

schuldigerweise

GWB

schuldiger·weise

schuldigerweise ‘schuldiger Weise’ wie ‘schuldigermaßen’ Zu den Jubelfeyertagen unserer theuren Fürsten gedachte ein Verein Denkmünzen präge…

schuldigkeit

DWB

schuldig·keit

schuldigkeit , f. verpflichtung, pflicht. abstractbildung zu schuldig ( doch nur in der bedeutung 1), erst nhd. vorkommend. die belege gehen…

schuldiglich

DRW

schuld·iglich

schuldiglich, adj. wie schuldig (VI) solitudo edho sculthiclih 8. Jh. AhdGl. I 249, 15 Faksimile ich muoz von verdienter schulde mich der li…

schuldigung

DWB

schuldig·ung

schuldigung , f. insimulatio Dasypod. ; schuldigung, die, et schuldung, itidem in simplicibus rara sunt, composita vero frequentiora Stieler…

schuldigunge

Lexer

schuldigunge stf. BMZ anschuldigung, anklage Dsp. 1,125. 2,49. 188. 189. 202. Rcsp. 2,67. 215 ( 1444. 62 ). Beisp. 78,29 ;

schuldigære

KöblerMhd

schuldigære , st. M. nhd. Ankläger, Beschuldiger, Beschuldigter, Angeklagter, Schuldner, Schuldiger, Gläubiger ÜG.: lat. debitor Gl Vw.: s. …

schuldigærinne

KöblerMhd

schuldigærinne , st. F. nhd. Schuldigerin, Schuldnerin Q.: NP (15. Jh.), NüP E.: s. schuldigære W.: nhd. Schuldigerin, F., Schuldnerin, DW 1…

schuldig als Zweitglied (30 von 38)

bitschuldig

DWB

bit·schuldig

bitschuldig , morae obnoxius, schuldig zu warten: es wartet gedultig unsre sel bitschuldig. Melissus ps. N 6 a .

blutschuldig

DWB

blut·schuldig

blutschuldig , parricidii reus: blutschuldige! Fr. Müller 3, 328 ; wegen des mächtigen anhangs der blutschuldigen. Dahlmann dän. gesch. 1, 4…

dienstschuldig

DWB

dienst·schuldig

dienstschuldig , wie dienstpflichtig. in briefen Ihr dienstschuldiger, dienstschuldigster Butschky Kanzlei 8 .

eheschuldig

DWB

ehe·schuldig

eheschuldig , quod conjugibus debetur: in eheschuldiger reinigkeit. Fischart ehez. 72 .

entschuldig

DWB

ent·schuldig

entschuldig , excusans: sie oder andere an ihre statt zu entschüldiger antwort zu kommen. Reutter kriegsordn. 73 .

gebetsschuldig

DWB

gebet·s·schuldig

gebetsschuldig , ein wort geistlicher höflichkeit des 17. jh.: ew. hoch und wolgelahrten gunsten und herligkeiten gehorsamstergebener, pflic…

gelübdschuldig

DWB

gelübdschuldig , reus voti, ein gelübdschuldiger. Dasyp. 379 c .

Halbschuldig

Adelung

halb·schuldig

Halbschuldig , adj. et adv. welches nur in Westphalen als ein Hauptwort üblich ist, wo Halbschuldige eine Art Leibeigener sind; zum Untersch…

harmlosunschuldig

GWB

harmlos·unschuldig

harmlos-unschuldig zu harmlos 2b GWB 25 2 ,130 Wj [nur 1821] Syn zu 1 GWB heiter GWB sorgenfrei GWB unbekümmert zu 2 GWB unschuldig zu 2a GW…

mitschuldig

DWB

mit·schuldig

mitschuldig , adj. mitschuld habend: vergebens flehst du meiner wuth, färben soll sein mitschuldig blut rosenroth diese kammer. Fr. Müller 1…

mißschuldig

DRW

mißschuldig, adj. unschuldig vor den richter sullen sy beyde kegenwertig geyn vnde sullen sweren. der eyne das dy schult wor sy do her yn vm…

mordschuldig

DWB

mord·schuldig

mordschuldig , adj. des mordes schuldig: grab ihn ( den degen ) dem verwegenen mordschuldigen ins herz. Thümmel 6, 52 .

pflichtschuldig

DWB

pflicht·schuldig

pflichtschuldig , adj. und adv. aus pflicht schuldig, pflichtgemäsz, besonders im kanzleistil gebräuchlich. Heynatz 2, 321 : sich pflichtsch…

pönschuldig

DRW

pönschuldig, adj. wie pönfällig vgl. pönbrüchig 1566 A. Perneder/Stallaert II 348 Faksimile

rechtschuldig

DWB

recht·schuldig

rechtschuldig , adj. und adv. in abweichenden bedeutungen. 1 1) der richtigkeit gemäsz sein sollend, richtig, recht, eigentlich; im folgende…

rohunschuldig

DWB

roh·unschuldig

rohunschuldig , adj. : die rohunschuldige, von niemand je erzogene Rabette. J. Paul Tit. 1, 130 .

rëchtschuldig

Idiotikon

rëchtschuldig Band 8, Spalte 664 rëchtschuldig 8,664

Schöffenschuldig

DRW

schöffe·n·schuldig

Schöffenschuldig, m. wie Schöffenschilling do czeugtin dy scheppin, das nymantz dorof geret hot ... dor ober lege ich meynen scheppin schuld…

selbstschuldig

DWB

selbst·schuldig

selbstschuldig , adj. , -schuldiger , m. 1 1) wirklicher, haupt-schuldner, vgl. DWB selbschol und DWB selbstschuldner : selbstschuldiger. Sc…

strafschuldig

DWB

straf·schuldig

-schuldig , adj. zu dem vorigen: ein mensch, der sich strafschuldig weisz Kant w. 6, 289 ; dasz, wer strafschuldig sein mochte, sein urtheil…

stǖrschuldig

Idiotikon

stǖrschuldig Band 8, Spalte 665 stǖrschuldig 8,665

todesschuldig

DWB

tod·es·schuldig

todesschuldig , adj. des todes schuldig, den tod verdienend: erkennt ihn todesschuldig, ihr richter! Sonnenberg bei Campe.

Ableitungen von schuldig (16 von 16)

beschuldige

BMZ

beschuldige swv. beschuldige, klage an. culpare, inculpare, incusare Diefenb. gl. 86. 152.

beschuldigen

DWB

beschuldigen , arguere, rügen, zeihen, meist mit acc. der person und gen. der sache, einen des mordes, diebstals, der untreue beschuldigen, …

beschuldigung

DWB

beschuldigung , f. incusatio, criminatio, rüge: einer beschuldigung verdacht sein. landfr. von 1521 §. 7; wahre oder falsche beschuldigung.

entschuldig

DWB

entschuldig , excusans: sie oder andere an ihre statt zu entschüldiger antwort zu kommen. Reutter kriegsordn. 73 .

entschuldige

DWB

entschuldige , f. excusatio: dasz er an diesem ort, platz oder thal eilends on alle entschuldige erscheine. Fronsperg kriegsb. 3, 141 b .

entschuldigen

DWB

entschuldigen , excusare, von schuld freisprechen, oft geschrieben entschüldigen, wie schüldig für schuldig. Frisius 498 b hat entschuldigen…

entschuldigung

DWB

entschuldigung , f. excusatio: also der schalkhaftig mensch, wenn der gebosset hat, da sihest du das werk und erwischest in daran, und wenn …

geschuldigen

Lexer

ge-schuldigen swv. beschuldigen Swsp. L. 2, 148.

schuldige

Lexer

schuldige swm. BMZ der sich verfehlt hat, der schuldige Nib. Parz. Griesh. ;

unschuldig

DWB

unschuldig , adj. adv. , i. a. gth. v. schuldig. ahd. unsculdig; mhd. unschuldic. as. unsculdig; mnd. unschuldich. mnl. nl. onschuldich. afr…

unschuldige

Lexer

unschuldige stf. unschuld Wack. pr. 12,39 ;

unschuldigen

DWB

unschuldigen , verb. , entschuldigen; mhd. unschuldigen, mnl. onschouden ( vgl. DWB unschuld 7 b): A. v. Pforr buch der beispiele 32, 31 H. …

unschuldiglich

DWB

unschuldiglich , adv. adj. ; ein gth. schuldiglich fehlt ( vgl. unschuldigkeit). mhd. unschuldiclich, -lîche(n); mnd. unschuldichlike; mnl. …

verschuldige

BMZ

verschuldige swv. daʒ hetistu unversculdigôt nicht verdient L. Alex. 2439 W.

verschuldigen

DWB

verschuldigen , verb. , ags. forscyldigian, schuldig machen, verurtheilen; nld. ferschuldigd, schuldig, verpflichtet; verschulden, verschuld…

verschuldigung

DWB

verschuldigung , f. , zum vorhergehenden verbum gebildet, im entwickelten neuhochd. ganz selten vorkommend; mhd. verschuldigunge Lexer mhd. …