Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
schuldiger m.
schuldiger , m. schuldner, auch gläubiger. eine ableitung zu schuldigen von beschränkter lebensdauer; sie findet sich erst mhd. als schuldigære, schuldiger, schuldinger Lexer handwb. 2, 812 , ist im 16. jahrh. sehr gebräuchlich, verschwindet aber nach 1600 aus der lebendigen rede und ist nur durch einflusz der bibelsprache dem allgemeinen sprachschatze erhalten ( vgl. ünzarn schullegarn, debitoribus nostris. cimbr. wb. 229 b , nd. schüldiger ten Doornkaat Koolman 3, 155 b , schülliger Woeste 234 a ). sonst in idiotiken nicht verzeichnet. um die mannigfaltigkeit der bedeutungen zu erklären, mus…