Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Schuldigbefundene
Schuldigbefundene, m.
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[jn] gemeindtshölzeren aber ist das schädliche laubrechen ... abgestellet, und der schuldigbefunden mit behöriger straff anzuseehen1667/1775 Wüst,Policey I 266
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wie dann, ungeachtet die beklagte und schuldigbefundene die appellation und hoͤhern recurs ergreiffen wuͤrden, jedannoch mit der ... straf fuͤrgegangen werden solle1725 CAustr. IV 368 Faksimile
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der schulmeister [hat] ... die schuldigbefundene ... zu züchtigen1745 SchulO.(Vormbaum) III 450 Faksimile
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alle kipp- und wippereyen [sind] ... untersaget und gegen die schuldigbefundene die schaͤrfste vermoͤgens-, leibes- auch lebensstrafe bestimmet1766 SammlVerordnWürzb. II 840