Hauptquelle · Deutsches Rechtswörterbuch
Schuldigbefundene
Schuldigbefundene, m. (einer Verfehlung, Straftat) überführte Person [jn] gemeindtshölzeren aber ist das schädliche laubrechen ... abgestellet, und der schuldigbefunden mit behöriger straff anzuseehen 1667/1775 Wüst,Policey I 266 wie dann, ungeachtet die beklagte und schuldigbefundene die appellation und hoͤhern recurs ergreiffen wuͤrden, jedannoch mit der ... straf fuͤrgegangen werden solle 1725 CAustr. IV 368 Faksimile der schulmeister [hat] ... die schuldigbefundene ... zu züchtigen 1745 SchulO.(Vormbaum) III 450 Faksimile alle kipp- und wippereyen [sind] ... untersaget und gegen die schuld…