Eintrag · Dt. Etym. Rechtswb. (Köbler)
Schuldschein M.
Schuldschein, M. ›die Verpflichtung ent- weder begründende oder nur bestätigende vom Schuldner zwecks Sicherung des Be- weises über das Bestehen der Schuld für den Gläubiger ausgestellte Urkunde‹ Mu- säus 1782ff., s. Schuld, Schein