Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
schuldschein m.
schuldschein , m. schriftstück, womit man bescheinigt, dasz man einem andern eine geldsumme schuldig ist, obligation Campe, auch schuldpapier, schuldschrift, schuldverschreibung u. a., vgl. auch schuldenschein : er säumte nicht, seine papiere in ordnung zu bringen und bei der behörde die alten schuldscheine zu produciren. Musäus volksm. 2, 72 Hempel; statt der ehemaligen dicken brieftasche mit zerknitterten schuldscheinen und bagatellwechseln führen sie ( die Seldwyler ) nun elegante kleine notizbücher, in welchen die aufträge in aktien, obligationen .. kurz notiert werden. Keller 5, 8 ; doch …