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Schuldschein

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Meyers
Anchors
10 in 10 Wb.
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Eintrag · Meyers Konv.-Lex. (1905–09)

Schuldschein

Bd. 18, Sp. 60
Schuldschein (Schuldbrief), eine über Entstehung und Anerkennung eines Schuldverhältnisses vom Schuldner selbst ausgestellte Urkunde. Nach § 952 des Bürgerlichen Gesetzbuches ist der Gläubiger stets Eigentümer des Schuldscheins, im Falle der Zahlung hat er jedoch neben der Quittung (s. d.) auch den S. an den Schuldner zurückzugeben oder, falls er hierzu nicht in der Lage, ein öffentlich beglaubigtes Anerkenntnis über das Erlöschen der Schuld abzugeben; hat jedoch ein Dritter ein Recht auf Die dem S. zugrunde liegende Forderung (z. B. Pfandrecht, Nießbrauch), so erstreckt sich dies auch auf den S. Die Kosten dieses Anerkenntnisses hat der Gläubiger zu tragen (§ 371 des Bürgerlichen Gesetzbuches). Der Besitz des Schuldscheins gilt so lange als Beweis für die darin bekundete Schuld, bis der Schuldner den Gegenbeweis geliefert hat, daß die Schuld bereits bezahlt oder der S. erschlichen, gefälscht, zum Scherz ausgestellt wurde etc. Eine bestimmte Form und Inhalt ist für den S. nicht vorgeschrieben. In Österreich gilt gleiches, nur bedürfen Schuldscheine, die Ehegatten einander ausstellen, der notariellen Form, außerdem ist bei Gelddarlehen die Gattung des Geldes sowie alle auf die Zahlung der Schuld samt Zinsen sich beziehenden Bedingungen genau anzugeben. Ist der S. zu Verlust gegangen, so ist auf Wunsch des Schuldners das Amortisationsverfahren (s. Aufgebotsverfahren) durchzuführen.
1405 Zeichen · 17 Sätze

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Von der indoeuropäischen Wurzel bis zur Mundart

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  1. 15.–20. Jh.
    Neuhochdeutsch
    SchuldscheinDer

    Campe (1807–1813) · +3 Parallelbelege

    Der Schuldschein , — es, Mz. — e , eine Schein, eine Schrift, womit man bescheiniget oder mit Namensunterschrift erklärt…

  2. 18./19. Jh.
    Goethe-Zeit
    Schuldschein

    Goethe-Wörterbuch

    Schuldschein einmal Bindestrichschr kaufmannssprachl: die finanziellen Verpflichtungen eines Schuldners gegenüber einem …

  3. 19./20. Jh.
    Konversationslex.
    Schuldschein

    Meyers Konv.-Lex. (1905–09)

    Schuldschein ( Schuldbrief ), eine über Entstehung und Anerkennung eines Schuldverhältnisses vom Schuldner selbst ausges…

  4. modern
    Dialekt
    Schuldscheinm.

    Pfälzisches Wb. · +1 Parallelbeleg

    Schuld-schein m. : ' Bescheinigung über eine bestehende (Geld-)schuld ', Schuldscheiⁿ , -schein, s. Schein [verbr.]. Er …

  5. Sprichwörter
    Schuldschein

    Wander (Sprichwörter)

    Schuldschein Schuldschein macht Schuld. Frz. : Où il n'y a point d'obligation il n'y a point de dévoir. ( Kritzinger, 48…

  6. Spezial
    Schuldschein

    Deutsch-Ladinisch (Mischí)

    Schuld|schein m. (-[e]s,-e) scrit de debit m. , titul de credit m.

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Wortbildung

Komposita & Ableitungen mit schuldschein

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Zerlegung von schuldschein 2 Komponenten

schuld+schein

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