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after·pfand
Afterpfand weiterverpfändetes Pfand (I) 1811 ÖstABGB. § 454 Faksimile F.T.C. Crome, Grundzüge des Römischen Privatrechts (Bonn 1920) 108
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auf·pfand
Aufpfand übermäßiges Pfand (I) wahr vnd raublichen vffpfandt, die besser send gewesen, den das gelt 17. Jh. Biberach/FreibDiözArch. 19 (1887…
Idiotikon
Blueme(n)pfand Band 5, Spalte 1144 Blueme(n)pfand 5,1144
Idiotikon
brūt·pfand
Brūtpfand Band 5, Spalte 1144 Brūtpfand 5,1144
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deich·pfand
deichpfand , n. soviel als deichfach.
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ehe·pfand
ehepfand , n. pignus amoris conjugalis. kinder heiszen ehepfänder. s. pfandschilling in der vorhin sp. 45 angezognen stelle Fischarts ; ist …
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Eßpfand Band 2, Spalte 2,464
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faust·pfand
faustpfand , n. bewegliche sache, welche einem gläubiger von seinem schuldner zur sicherheit seiner forderung als pfand in die hand übergebe…
Idiotikon
Fürpfand Band 5, Spalte 1143 Fürpfand 5,1143
Idiotikon
fūst·pfand
Fūstpfand Band 5, Spalte 1144 Fūstpfand 5,1144
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grund·pfand
-pfand : und ob inen an vorbestimpten grundpfanden ( aus grundbesitz bestehenden pfändern ) abgieng Riederer spieg. d. w. rhet. x 4 b ;
Idiotikon
Hōchzītpfand Band 5, Spalte 1144 Hōchzītpfand 5,1144
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juden·pfand
Judenpfand Band 2, Spalte 2,464
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kisten·pfand
kistenpfand , n. im alten rechte, pfand das in der kiste verwahrt wird, pignus cistale, mhd. kistenpfant Freiberger stadtr. 1, 40 s. 165 bei…
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mut·pfand
Mutpfand, n. Pfandgegenstand, den j. freiwillig für einen anderen zu dessen Verfügung stellt ick hebbe deme ... D.B. ... ghelenet ... vor ey…
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möbel·pfand
Möbelpfand, n. bewegliches Pfand iU. zum liegenden Pfand, Möbelgut als Pfand [nach Ablauf der Zahlungsfrist für den Zinsrückstand] sollen me…
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nach·pfand
Nachpfand, n. ein verschiedenen Gläubigern nacheinander verpfändeter Gegenstand doch solle der schuldner die nachvolgenden glaubinger der ub…
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not·pfand
Notpfand, n. I Vieh als Pfandgegenstand wann der saltner dem wirt vich treibt und der, dem das vich zue gehört, dem saltner oder wirt ain no…
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opfer·pfand
Opferpfand Band 2, Spalte 2,464f.
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rechts·pfand
Rechtspfand, n. von einer Prozeßpartei im Fall des Nichterscheinens eingeforderte Gerichtsbuße vgl. Gerichtspfand, Klagwandel wann der bekla…
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Scham'pfand, n. zu Scham (III) hier: Geschlechtsakt als Pfand (I) ob frei mann oder weiber zu ainem wirt kämen und ir gelt bei im zertn, so …
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schein·pfand
scheinpfand , n. , mhd. schînphant Lexer handwb. 2, 752 ( mit belegen ), faustpfand Scherz-Oberlin 1388 , pfand, das nur als rechtssymbol zu…
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schirm·pfand
schirmpfand , n. pfand als sicherheit für ausgeliehenes gut: wer aber hinfur gellt von in nam, dem möchten sy auf schermphannd leihen. monum…
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schrein·pfand
schreinpfand , n. ein bewegliches pfand, das im schrein ( s. schrein 3) verwahrt werden kann: nemlich die man tragen oder fuihren kan, welch…
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schuld·pfand
Schuldpfand, n. Gegenstand als Sicherheit für eine Schuld (I) vgl. Pfand (I) [Kurfürsten dürfen] derselben pastart, wo sie ohne eheliche lei…
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selber·pfand
Selberpfand, n. persönlich hinterlegtes Pfand (I)? nota est elemosina und hat fur 25 m. selberpfand bei sich 1553 PommVis. II 378
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setz·pfand
Setzpfand, m. als Pfand versetztes Grundstück; Flurname? Sachhinweis: MainfrJb. 6 (1954) 100 setzepfant duo iugera preter dimidium quartale …
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silber·pfand
Silberpfand, n. silberner oder sonstiger Pfandgegenstand, der einen festen Marktwert hat; anders als bei anderem Pfand, muss sein Wert nicht…
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spezial·pfand
Spezialpfand, n. als Sicherheit (insb. für ein gewährtes Darlehen) übergebene oder überschriebene konkrete, einzelne Mobilie oder Immobilie …
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spezial·unterpfand
Spezialunterpfand, n. wie Spezialpfand gewiße vnd special vnderpfannd desselben heuratgůts halber UlmOrdn. 1579 I 11 Volltext (und Faksimile…