Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
auslösen
auslösen , exsolvere, eximere, liberare. 1 1) weidmännisch, die vögel, die lerchen auslösen, aus den schneiden, aus dem klebegarn nehmen. die bälge oder fänge der raubthiere auslösen, das schiesz- und fangegeld zahlen und dann für sich behalten. 2 2) einem die zunge auslösen, ausschneiden, wie man auch sagt die zunge lösen. 3 3) den gefangnen auslösen durch zahlung des lösegeldes; pfänder auslösen; einen gast auslösen, beim wirte für ihn zahlen. bei landtagen wurden die stände vom landesherrn ausgelöst, im gasthaus frei gehalten. einen brief auslösen, das porto bezahlen. sein wort, sich auslös…