Eintrag · Etym. Wb. des Deutschen (Pfeifer)
Pakt m.
Pakt m.
Pakt m. ‘Vertrag, Übereinkunft, (schriftliche, mündliche) Vereinbarung, politisches oder militärisches Bündnis’ wird in die Kanzleisprache (Mitte 15. Jh.) entlehnt aus lat. pactum ‘Vertrag, Vergleich, Verabredung’ (bis ins 18. Jh. auch in lat. Form); s. auch Pacht. Lat. pactum ist das substantivierte Part. Perf. Neutr. von lat. pacīscere (jünger pacīscī) bzw. von wohl zugrundeliegendem pacere ‘ein Übereinkommen treffen, einen Vertrag schließen’, die zur Wortgruppe von lat. pāx (Genitiv pācis) ‘Frieden’, pangere (pānctum, pāctum) ‘befestigen, einschlagen’ gehören. – paktieren Vb. ‘einen Pakt schließen, ein Abkommen treffen’, abschätzig ‘gemeinsame Sache machen’ (16. Jh.); vgl. mlat. pactare.