Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
unterpfand n.;
unterpfand , n.; zu den formen s. DWB pfand . mhd. underphant; mnd. underpant; mnl. onderpant, nl. onderpand; altfries. onderpand; dän. underpant; isl. undirpantr. das verhältnis zum grundwort und der sinn des präfixes sind verschieden aufgefaszt: bei bed. 3 liegt 1 unter III B 1 a α und gs. zu mnl., mnd. pant lacinia vor; im Brabanter mnl. war onderpant ein bei- oder nebenpfand im gs. zum eigentlichen pfand ( mnl. wb. 5, 385; 1 unter III B 1 a ε ); die verbreitetste auffassung sieht in u. ein pfand, das zur sicherung einer forderung oder verpflichtung in jemandes gewahrsam oder verfügung gege…