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Pfand

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Adelung
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Eintrag · Adelung (1793–1801)

Pfand

Bd. 3, Sp. 704
Das Pfand, des -es, plur. die Pfänder. 1) In der weitesten Bedeutung, eine jede Person oder Sache, welche man dem andern zur Sicherheit einer Handlung oder eines Erfolges überträget, sie ihm im widrigen Falle zu seiner Willkühr überlässet. In diesem weitesten Verstande ist es noch in vielen Fällen üblich. Ich setze mich selbst, oder mein Leben, meine Ehre zum Pfande, daß es geschehen wird, wobey man, im Falle die Sache nicht geschiehet, das Recht über sich selbst, sein Leben und seine Ehre verlieren will. In noch weiterer Bedeutung heißt der heilige Geist in der Deutschen Bibel das Pfand unsers Erbes, Ephes, 1, 14, und das Pfand schlechthin, 2 Cor. 1, 22, so fern er der Verunserer[] künftigen Glückseligkeit ist, gleichsam das Angeld. Auch Kinder pflegt man häufig Pfänder der Liebe und Ehepfänder zu nennen, so fern sie nicht nur thätige Beweise derselben sind, sondern auch einen Versicherungsgrund der Fortdauer derselben abgeben. 2) In engerer Bedeutung ist das Pfand eine Person oder Sache, welche einem andern zur Sicherheit einer eingegangenen Verbindlichkeit übergeben oder übertragen wird. In dieser Bedeutung ist es nur noch von Sachen üblich, weil ein persönliches Pfand, ehedem ein Pfandmann, Pfandbürge, jetzt ein Geißel genannt wird. Jemanden etwas zum Pfande geben. S. Pfänden. Pfänder spielen, S. Pfandspiel. 3) In noch engerer Bedeutung, eine Sache, welche man dem Gläubiger zur Versicherung seiner Schuldforderung entweder wirklich übergibt, oder ihm nur anweiset, um im Falle der Nichtbezahlung sich an dessen Werthe zu erhohlen. Auch hier ist es nur im engsten Verstande von beweglichen Dingen üblich, welche auf diese Art dem Gläubiger übergeben werden. Unbewegliche Güter, welche nur angewiesen werden, werden ein Unterpfand, noch häufiger aber eine Hypothek genannt. Einem etwas zum Pfande geben, setzen, oder lassen. Einem etwas als ein Pfand, oder zum Pfande einsetzen. Geld auf Pfänder leihen, auf bewegliche Dinge. Ein Pfand einlösen. Das Pfand ist verfallen, wenn die Zeit, auf welche es dem Gläubiger zu seiner Sicherheit übertragen werden, verflossen ist, und der Schuldner seine Verbindlichkeit nicht erfüllet. Verfallene, im Oberdeutschen verstandene, Pfänder. Anm. Im Schwabensp. Pfant, im Nieders. Pand, im Schwed. Pant, im Isländ. Pantur, im Pohln. Fant, in Boxhorns Glossen Fant. Da das d oft ein müßiger Laut ist, welcher dem n gern nachschleicht, so lautet dieses Wort im mittlern Lat. nur Pannum, im Engl. Pawn, und im Franz. Pan, woraus zugleich die Abstammung von Bann und binden erweislich wird. Wenn das n durch die Nase gesprochen wird, so hängt sich ganz natürlich der Gaumenlaut an, so daß auch das Lat. Pignus, Ital. Pegno, näher mit unserm Pfand verwandt ist, als man dem ersten Anscheine nach vermuthen sollte, welches auch von dem alten Wette, Schwed. Wad, Angels. Bad, Wed, im mittlern Lat. Vadium, Guadius, Franz. Gage, welche insgesammt auch ein Pfand bedeuten, erwiesen werden könnte. S. Unterpfand, welches sehr häufig auch in allen Bedeutungen des einfachern Pfand gebraucht wird, ingleichen Pfennig. Im Oberdeutschen lautet der Plural oft Pfande für Pfänder. Das Nieders. Pand hat noch verschiedene andere Bedeutungen, welche sich gleichfalls auf das Zeitwort binden zurück führen lassen, und in welchen es, wenn man es im Hochdeutschen ausdrucken will, bald Band, bald auch Pfand lautet. 1) Eine Menge, eine Partey, gleichsam eine verbundene Menge mehrerer Dinge. 2) Die Haut über flüssige Körper. 2) Ein papiernes Muster, eine Patrone. 4) Ein Stück, woraus ein Kleidungsstück bestehet. Ein Mützenpand, ein Stück, woraus eine Mütze zusammen gesetzet wird. Das Vorderpand, das Vorderstück, das Hinterpand, das Hinterstück. 5) Das Deichpand, im Hochdeutschen bald Deichpfand, bald Deichband, ist ein bestimmtes Stück eines Deiches, welches jemand im baulichen Stande zu erhalten verbunden ist. Wohin 6) auch das Oberdeutsche Beunt, Peund, Bünt, im mittlern Lat. Biunda, ein eingezäunter Platz, besonders ein eingezäunter Weideplatz, Niedersächs. eine Koppel, zu gehören scheinet.
4061 Zeichen · 57 Sätze

Lautwandel-Kette

Von der indoeuropäischen Wurzel bis zur Mundart

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  1. 15.–20. Jh.
    Neuhochdeutsch
    Pfand

    Adelung (1793–1801) · +5 Parallelbelege

    Das Pfand , des -es, plur. die Pfänder. 1) In der weitesten Bedeutung, eine jede Person oder Sache, welche man dem ander…

  2. 18./19. Jh.
    Goethe-Zeit
    Pfand

    Goethe-Wörterbuch

    Pfand vereinzelt -dt 1 rechtssprachl: Sicherheitsleistung, Gewähr für eigene od fremde Verpflichtung a Garant, eingesetz…

  3. 19./20. Jh.
    Konversationslex.
    Pfand

    Herder (Konv.-Lex., 1854–57) · +1 Parallelbeleg

    Pfand , im Rechtswesen Sache und deren Zubehör, auf welche der Gläubiger ein dingliches Recht erhält; das Pf.-recht an e…

  4. modern
    Dialekt
    Pfand

    Bayerisches Wörterbuch · +6 Parallelbelege

    Pfand Band 2, Spalte 2,463f.

  5. Sprichwörter
    Pfand

    Wander (Sprichwörter)

    Pfand 1. Auf ein fressend Pfand muss man nicht leihen. 2. Das erste Pfand das beste. Insofern der zweite Gläubiger erst …

  6. Spezial
    Pfand

    Deutsch-Ladinisch (Mischí)

    Pfand n. (-[e]s, Pfänder/Pfande) 1 (Sicherheit für eine Forderung) pënch (- n c ) m. 2 ‹fig› segurté (-s) f. , cauziun (…

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Wortbildung

Komposita & Ableitungen mit pfand

390 Bildungen · 312 Erstglied · 77 Zweitglied · 1 Ableitungen

pfand‑ als Erstglied (30 von 312)

Pfand(s)wërt

Idiotikon

Pfand(s)wërt Band 16, Spalte 1324 Pfand(s)wërt 16,1324

Pfandbote

SHW

Pfand-bote Band 1, Spalte 769-770

Pfandhaus

SHW

Pfand-haus Band 1, Spalte 769-770

Pfandspiel

SHW

Pfand-spiel Band 1, Spalte 769-770

Pfanduhr

SHW

Pfand-uhr Band 1, Spalte 769-770

Pfandamt

DRW

pfand·amt

Pfandamt, Pfändamt, n. I Amt des Pfänders (II) vgl. Pfänderamt was den burgern gefellet von dem pfendtambt, das wird den schultheißen halbs …

Pfandanlehen

DRW

pfand·anlehen

Pfandanlehen, n. durch ein Pfand (I) gesichertes Darlehen was ... jaͤhrlich von der hauptsumma des pfand-anlehens ... abgezogen werden solte…

Pfandartikel

DRW

pfand·artikel

Pfandartikel, m. Abschnitt einer Rechtsordnung mit pfandrechtlichem Inhalt wie hievor im pfant-articl ... geschriben steet Mitte 16. Jh. Tir…

Pfandaufheber

DRW

pfand·aufheber

Pfandaufheber, m. pfändender Gläubiger das es nit zů deß gepfendten waal ... stan sölle, dem pfandufheber dise oder jene pfender darzeschlac…

Pfandausgeber

DRW

pfand·ausgeber

Pfandausgeber, m. Schuldner, der gepfändet wird welcher sich aber der schatzung beschwärdt, soll der pfandausgeber in seinem costen dasselbi…

pfandauslösen

DWB

pfand·ausloesen

pfandauslösen , n. , s. DWB pfand I, 3, e: dann da könne kein königsspiel, oder des pfandauszlösens ... gespielet werden, so müste er herhal…

Pfandaustragen

DRW

pfand·austragen

Pfandaustragen, n. Wegnahme eines Gegenstandes als Pfand, Pfändung (I) vgl. austragen (I 3) [Übschr.:] der knechten lon vom pfandußtragen un…

Pfandaustragung

DRW

pfand·austragung

Pfandaustragung, f. wie Pfandaustragen [Übschr.:] von pfandtnehmung und pfandtaustragung 1652 Gebhardt,Fürth 108

pfandbar

DWB

pfand·bar

pfandbar , adj. 1 1) activ, ein pfand zu geben fähig oder schuldig: und sol ain gast ain ingesesznen vogtman zu tröster gen ( geben ), der p…

Pfandbare

DRW

pfand·bare

Pfandbare, m. Person, die eine Sicherheit leisten kann daß die pfandbahren, wann vorhero dero angebotene subhypothek und pfand ... bis auf d…

pfandbarlich

DRW

pfandbar·lich

pfandbarlich, adj. wie pfandbar (I 4) diwil nu die rechte sagen das nymants vor dem rechte solle pfantbarlich erschinen vnd auch mit zwen ru…

Pfandbatzeⁿ

Idiotikon

Pfandbatzeⁿ Band 4, Spalte 1972 Pfandbatzeⁿ 4,1972

Pfandbehalter

DRW

pfand·behalter

Pfandbehalter, m. Verwahrer eines Pfandes (I) bis zur Verwertung bdv.: Pfandträger (I) vgl. Pfand (I 3 d) weͣre aber, das die vͥnsren, so li…

pfandbesitz

DWB

pfand·besitz

pfandbesitz , m. : das zum pfandbesitz übergebene pfand. Meibom pfandrecht 37 ; davon der pfandbesitzer, was pfandinhaber.

Pfandbeutung

DRW

Pfandbeutung, f. Erstattung von Herbergskosten? vgl. Pfandlöse wen die [einer der Verbündeten] in unser eyns land alz komit, so sal die herr…

Pfandbote

DRW

pfand·bote

Pfandbote, m. mit einer Pfändung beauftragter Gerichtsdiener niemannts soll ... iemants pfennden ... vs eignem gwalt, es sye dann im zuuor m…

pfandbrief

DWB

pfand·brief

pfandbrief , m. , mhd. pfantbrief, urkunde über ein dem gläubiger zur sicherung seiner schuldforderung angewiesenes unbewegliches gut, pfand…

Pfandbrieffertigung

DRW

pfandbrief·fertigung

Pfandbrieffertigung, f. formgerechte Ausstellung eines Pfandbriefes (I) [Übschr.:] pfandbrieffertigung 1572 Fellner-Kretschmayr II 364 Faksi…

Pfandbruch

Meyers

pfand·bruch

Pfandbruch , Verletzung der Rechte des Pfandschuldners; vgl. Pfandrecht und Pfandverschleppung.

pfand als Zweitglied (30 von 77)

Afterpfand

DRW

after·pfand

Afterpfand weiterverpfändetes Pfand (I) 1811 ÖstABGB. § 454 Faksimile F.T.C. Crome, Grundzüge des Römischen Privatrechts (Bonn 1920) 108

Aufpfand

DRW

auf·pfand

Aufpfand übermäßiges Pfand (I) wahr vnd raublichen vffpfandt, die besser send gewesen, den das gelt 17. Jh. Biberach/FreibDiözArch. 19 (1887…

Beidepfand

RhWB

beide·pfand

Beide-pfand betspaŋ MGladb-Hockst n.: gemeinsame Zufuhrstelle zu einem Acker.

Blueme(n)pfand

Idiotikon

Blueme(n)pfand Band 5, Spalte 1144 Blueme(n)pfand 5,1144

Bruchpfand

RhWB

bruch·pfand

Bruch-pfand -pandər Mörs-Baerl Pl.: Anteile aus dem früheren Gemeinbesitz des Busches u. Bruches.

Büschpfand

RhWB

buesch·pfand

Büsch-pfand -pant, Pl. -dər Mörs-Baerl n.: Streifen Landes, der durch Rodung eines Teiles des Busches entstanden ist u. dann als Feld benutz…

Dreipfand

RhWB

drei·pfand

Drei-pfand -pę·ŋ.kχəsmøts mErft f.: Haube aus drei Tuchlappen bestehend (veralt.).

ehepfand

DWB

ehe·pfand

ehepfand , n. pignus amoris conjugalis. kinder heiszen ehepfänder. s. pfandschilling in der vorhin sp. 45 angezognen stelle Fischarts ; ist …

Eßpfand

BWB

Eßpfand Band 2, Spalte 2,464

faustpfand

DWB

faust·pfand

faustpfand , n. bewegliche sache, welche einem gläubiger von seinem schuldner zur sicherheit seiner forderung als pfand in die hand übergebe…

Federpfand

RhWB

feder·pfand

Feder-pfand -pant Zell-Sohren n.: im Kinderspr.: Igel, Katze, Löwe, Maus oder F. heraus.

Fraischpfand

Campe

Fraischpfand , des — es, Mz. die — pfänder , O. D. ein Pfand, welches das Fraißgericht als ein Zeichen des begangenen Verbrechens entweder v…

Friedenspfand

GWB

frieden·s·pfand

Friedenspfand [ Arsir üb Solamir: ] der verwegne Muselmann verlangte, | Zum F-e [ en nous offrant la paix ], meiner Tochter Hand GWB 9,369 T…

fürpfand

DWB

fuer·pfand

fürpfand , n. ein für ein anlehen voraus gegebenes pfand, ein unterpfand, eine hypothek. und darüber ze besser gewisheit haben wir jm ze fur…

Fürpfand

BWB

Fürpfand Band 2, Spalte 2,464

gegenpfand

DWB

gegen·pfand

gegenpfand , n. contregage Rädlein 334 a , Campe : und dasz nach dem verlust, ohn alles gegenpfand, von seiner hofnung traum mein geist noch…

geiselpfand

DWB

geisel·pfand

geiselpfand , n. geisel als pfand ( vgl. sp. 2611): die witwen und weisen, die ihr verderbt, werden genug rach über euch schreien, alsdann n…

glaubenspfand

DWB

glauben·s·pfand

glaubenspfand , n. , zu glaube I A 1 u. 2: knüpft zum glaubenspfande mit des friedens bande hertz und sinnen an Opitz opera (1690) 3, 141 ; …

glückspfand

DWB

glucks·pfand

glückspfand , n. , unterpfand des glückes: dasz gott sein theures haupt, sein glücks- und segenspfand bisher erhalten hat Gottsched ged. (17…

götterpfand

DWB

goetter·pfand

götterpfand , n. , von den göttern gegebenes, göttliches unterpfand, in persönlicher und sachlicher beziehung: seh ich doch das gantze land …

Ableitungen von pfand (1 von 1)

Verpfandung

GWB

Verpfandung [bisher nicht publizierter Wortartikel]