Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
pfandbrief m.
pfandbrief , m. , mhd. pfantbrief, urkunde über ein dem gläubiger zur sicherung seiner schuldforderung angewiesenes unbewegliches gut, pfandverschreibung, hypothek: nach ir pfandbrieffen sag ( inhalt ). weisth. 1, 171 ( vom jahre 1423); nach laut der pfandtbrieffen. S. Münster cosmogr. 288 ; die pfandtbrief umb Oberndorf die stadt. Zimm. chron. 2 1, 385, 28; ein verzinsliches, von einem grundcreditverein auf den inhaber ausgestelltes hypothekinstrument Holtzendorff rechtslex. 2, 230 : ein schlesischer pfandbrief. J. Paul komet 3, 85 .