Eintrag · Frühneuhochdeutsches Wb. (FWB)
leib
leib
- ›Körper des Menschen (sehr vereinzelt von Tieren) als biologischer Organismus; Medium, mit dem der Mensch die Welt kognitiv und sinnlich wahrnimmt und in ihr handelt‹; damit auch: ›Ort der Triebe, der
- als totum pro parte auf bestimmte Einzelteile von 1 bezogen: ›Rumpf des menschlichen Körpers ohne die Extremitäten‹; Spezialisierungen: ›weiblicher Bauch, Mutterleib‹ (in den meisten Belegen bezogen a
- zum Zwecke individueller Beschreibung und Identifizierung: ›äußerlich wahrnehmbare Gestalt, Erscheinungsbild, Aussehen eines Lebewesens (vorzugsweise des Menschen); Statur‹; anschließbar an 1.
- ›einzelne Person, Mensch, Individuum in der Gesamtheit seiner sozialen, rechtlichen und religiösen Existenz‹; in den Belegen oft mit Bezug auf die rechtliche Abhängigkeit (z. B. Leibeigenschaft, Hörig
- mit vorangehendem Possessivpronomen (anstelle eines Personalpronomens) für die Person gebraucht; anschließbar an 4.
- ›Leben (im Gegensatz zum Tod); körperliche Unversehrtheit‹; in 1 Beleg: ›Lebensweise‹; anschließbar an 1.
- in einer Reihe von Verwendungen, darunter oft ansatzweise phrasematisierten, kann leib je nach Belegzusammenhang auf eine körperliche Strafe, auf die körperliche Gefangenschaft einer Person sowie auf
- ›Leib, im Unterschied zur Seele und mit dieser zusammen den Menschen ausmachende materialisierte Wesens- und Existenzform, die nach der Auferstehungslehre über den Tod hinaus fortdauert‹; deutlich abw
- ›Leib Christi; Hostie‹; tropisch: ›Sakrament der Eucharistie; Eucharistiefeier‹.
- ›Hohlkörper, Gefäß; äußere Hülle; Gestalt, Form; Aggregatzustand, Substanz (von Metallen)‹.
Etymologie: zu mhd.