Eintrag · Dt. Etym. Rechtswb. (Köbler)
Leibrente F.
Leibrente, F. ›einheitlich nutzbares Recht - eingeräumt auf die Lebenszeit des Be- rechtigten oder eines anderen Menschen - dessen Erträge (Nutzungen) aus regelmäßig wiederkehrenden gleichmäßigen Leistungen von Geld oder anderen vertretbaren Sachen bestehen‹, 1270 Hamburg, s. Leib, Rente