Eintrag · Dt. Etym. Rechtswb. (Köbler)
Gesetzbuch N.
Gesetzbuch, N. ›Buch das gesetztes Recht enthält‹ 15. Jh. Ulm, ›Altes Testament‹ Luther 1528, s. Gesetz, Buch
Eintrag · Dt. Etym. Rechtswb. (Köbler)
Gesetzbuch, N. ›Buch das gesetztes Recht enthält‹ 15. Jh. Ulm, ›Altes Testament‹ Luther 1528, s. Gesetz, Buch
Lautwandel-Kette
Pro Sprachstufe der prominenteste Beleg. Klick auf eine Form öffnet das Wörterbuch.
Adelung (1793–1801) · +4 Parallelbelege
Das Gesêtzbūch , des -es, plur. die -bǖcher, eine Sammlung mehrerer Gesetze Einer Art in ein Buch; Codex.
Goethe-Wörterbuch
Gesetzbuch auch -ez- u Getrenntschr für verschiedenartige (hist) Sammlungen von Rechtsvorschriften; in ‘Götz’ in Diskuss…
Meyers Konv.-Lex. (1905–09)
Gesetzbuch ( Landrecht, Landesordnung , lat. Codex , franz. Code ), systematische Zusammenstellung des in einem Land ode…
Pfälzisches Wb. · +1 Parallelbeleg
Gesetz-buch n. : wie schd., G(e)setzbuch [vereinzelt]. Loß d'r im Gericht 's G. ufschlache, dann heerscht die Gsetzer [ …
Verweisungsnetz
Tap auf Knoten öffnet Detail · Drag zum Umpositionieren · Scroll zum Zoomen
Wortbildung
1 Bildungen · 1 Erstglied · 0 Zweitglied · 0 Ableitungen
Zerlegung von gesetzbuch 2 Komponenten
gesetzbuch setzt sich aus 2 eigenständigen Lemmata zusammen. Die Klammerung zeigt die Hierarchie der Komposition; Klick auf einen Bestandteil öffnet seine Etymologie.
DWB
gesetzbuchstabe , m. der buchstäbliche wortlaut des gesetzes: ich habe den gesetzbuchstaben für mich; dasz er erfülle, was ausspricht der ge…