Eintrag · Frühneuhochdeutsches Wb. (FWB)
leisten
leisten
- ›einer eingegangenen Verpflichtung (z. B. einem Gebot, einem Eid, einem Versprechen u. ä.) nachkommen, ein Versprechen erfüllen, ein Gebot befolgen; (Gottes Willen) entsprechen‹; offen zu 2.
- ›(jm.) ein Versprechen geben, etw. (Verpflichtendes) zu halten, auszuführen geloben, (einen Eid) leisten, etw. (z. B. Treue) schwören‹.
- ›etw. bezahlen‹; speziell: ›(eine Geldschuld) abtragen, (eine Schuld) begleichen‹; ›(eine Geldstrafe, Buße) bezahlen; einer finanziellen oder rechtlichen Auflage nachkommen‹; auch ütr.: ›Buße tun‹; Sp
- ›(einen Dienst) verrichten, (eine Aufgabe) erfüllen, etw. vollziehen, ausführen; etw. vollbringen‹; speziell: ›(Lehensdienst, Militärdienst) verrichten‹; Spezialisierung zu 1.
- ›jm. etw. schenken, gewähren, geben; jm. etw. zur Verfügung stellen; jm. etw. (z. B. Widerstand) entgegenbringen‹.
- ›eine Zusammenkunft (z. B. einen Hoftag, einen Gerichtstag) abhalten, etw. beraten, verhandeln; einen Verhandlungstag zubringen, absolvieren; der Einladung zu einem Gerichtstag Folge leisten‹.
- ›wegen eines Vergehens aus dem Gerichtsbezirk verwiesen werden; sich als Verbannter außerhalb des Gerichtsbezirks aufhalten; in die Verbannung gehen; etw. / jn. aus der Stadt verbannen‹; als Spezialis
- ›Einlager halten, sich auf Veranlassung und auf Kosten des Gläubigers als Schuldner / Bürge bis zur Bezahlung der Schuld in einem Gasthof einquartieren‹; tendenziell: ›sich dem offenen Schuldarrest un
- ›die Fähigkeit zu etw. haben, etw. vermögen; etw. hervorbringen‹.
Etymologie: zu mhd.