Hauptquelle · Adelung (1793–1801)
Rathsam
Rathsam , -er, -ste, adj. et adv. 1) Von 1 Rath, bemühet, eine Sache zu Rathe zu halten, d. i. so lange als möglich zum künftigen Gebrauche beysammen zu halten, und darin gegründet. Ingleichen in weiterer Bedeutung für sparsam. Ein rathsamer Mensch. Rathsam mit einer Sache umgehen. Bey Tische rathsam vorlegen. Das Licht brennt rathsam. Im gemeinen Leben auch räthlich. 2) Von 3 Rath 1 1) 2), Überlegung, Klugheit, kommt es in einigen Gegenden für bedächtlich, weislich vor. — Wer gedenkt die Heirath auszuschlagen, Die ihm von Helena wird rathsam angetragen? Opitz. In welcher Bedeutung es aber im …