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Handlohn

nhd. bis Lex. · 5 Wörterbücher mit Anchor-Eintrag

Adelung
Anchors
5 in 5 Wb.
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5

Eintrag · Adelung (1793–1801)

Handlohn

Bd. 2, Sp. 955
Der Handlohn, des -es, plur. von mehrern Arten oder Summen, die -löhne. 1) Derjenige Lohn, welchen man mit Handarbeiten verdienet, und welcher entweder Tagelohn ist, oder im Verdinge bezahlet wird. 2) In einigen Gegenden, z. B. im Culmbachischen, dasjenige Geld, welches bey einem Lehensfalle, er trage sich nun in der obern in der untern Hand zu, dem Lehensherren entrichtet wird; die Lehenwaare, S. dieses Wort. Er wird auch die Handlöse oder Handlosung genannt. Hand kann hier entweder die gesammte Hand, oder die Person so wohl des Lehensherren, als auch des Lehensmannes, oder auch den Besitz bedeuten. Man hat verschiedene Arten dieses Handlohnes. Den Handroßhandlohn bezahlt der Erbe, wenn er das Gut nicht selbst bewohnet, sondern es als ein Nebengut in das Hauptgut einbauet, und es gleichsam als ein Handroß oder Handpferd führet. Der Erbehandlohn wird von dem entrichtet, der ein solches Gut erbet; der Sterbehandlohn wird gleich nach dem Tode des Besitzers entrichtet, und beträgt den 20sten oder 30sten Theil des Gutes; in Kauf- und Tauschfällen bezahlet der neue Besitzer den Kauf- oder Tauschhandlohn; eine Person weiblichen Geschlechtes, welche ein solches Gut besitzet, und es dem Ehemann zuschreiben lässet, ist zu dem Bestehhandlohne verbunden u. s. f. Daher handlohnbar oder handlöhnig, adj. et adv. zum Handlohne verpflichtet; verhandlohnen, den Handlohn erlegen.
1385 Zeichen · 17 Sätze

Lautwandel-Kette

Von der indoeuropäischen Wurzel bis zur Mundart

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  1. 15.–20. Jh.
    Neuhochdeutsch
    Handlohn

    Adelung (1793–1801) · +2 Parallelbelege

    Der Handlohn , des -es, plur. von mehrern Arten oder Summen, die -löhne. 1) Derjenige Lohn, welchen man mit Handarbeiten…

  2. 19./20. Jh.
    Konversationslex.
    Handlohn

    Herder (Konv.-Lex., 1854–57) · +1 Parallelbeleg

    Handlohn , s. Lehnwaare .

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Wortbildung

Komposita & Ableitungen mit handlohn

8 Bildungen · 1 Erstglied · 6 Zweitglied · 1 Ableitungen

Zerlegung von handlohn 2 Komponenten

hand+lohn

handlohn setzt sich aus 2 eigenständigen Lemmata zusammen. Die Klammerung zeigt die Hierarchie der Komposition; Klick auf einen Bestandteil öffnet seine Etymologie.

handlohn‑ als Erstglied (1 von 1)

Handlohnbar

Campe

hand·lohnbar

† Handlohnbar , adj . u. adv . zum Handlohne verpflichtet. S. Handlohn 2). Auch handlöhnig .

handlohn als Zweitglied (6 von 6)

kaufhandlohn

DWB

kauf·handlohn

kaufhandlohn , m. im lehensverhältnis, handlohn der in kauffällen zu entrichten ist. s. kauflehen , kauffall .

Obleihandlohn

DRW

oblei·handlohn

Obleihandlohn, m. zu Handlohn (I) Abgabe bei Besitzwechsel eines zu einer Oblei (I) gehörenden Anwesens? von diesem haus zale ich dem closte…

reuhandlohn

DWB

reuhandlohn , m. reugeld ( s. dieses ) bei dem verkaufe von landgütern. Campe.

sterbehandlohn

DWB

sterbe·handlohn

-handlohn , m. und n., landschaftlich ( z. b. in Culmbach nach Adelung ) für -lehen, laudemium, abgabe, die der erbe für überlassung eines g…

Sterbhandlohn

DRW

sterb·handlohn

Sterbhandlohn, m., n. bei Übernahme eines ererbten (Lehen-)Gutes an den Grundherrn zu leistende Abgabe bdv.: Sterbfall (II) das hauptrecht, …

Ableitungen von handlohn (1 von 1)

Verhandlohnen

Adelung

Verhandlohnen , verb. regul. ein nur in einigen Gegenden übliches Wort, den Handlohn, d. i. die Lehnwaare, von einem Lehen entrichten. Ein G…