Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
handross n.
handross , n. 1 1) wie handgaul, handpferd, ross, das zur rechten des sattelrosses zieht: handross dextrarius Brack voc. ( Leipzig 1491) 33 b ; hantros astureo, dextrarius voc. inc. theut. i 1; ist das sattelross handhalb, und das handross sattelhalb creuzweis übereinander gefallen. Schm. 2, 175 . 2 2) ein gut zum handross leihen, zum handross besitzen bedeutet im ehemals anspachischen und eichstädtischen gebiete es als bloszes nebengut, zubaugut benutzen, ohne es zugleich zu bewohnen. Schm. 2, 206 , nach welchem die formel wol von der ehemaligen verpflichtung der lehenmannen zu kriegsdiensten…