Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
handlohn m.
handlohn , m. und n., 1 1) der durch handarbeit verdiente lohn, arbeitslohn: ist es überhaupt noch eine grosze frage, ob es besser sei, dasz der handlohn hoch oder niedrig stehe. Möser phant. 1 (1798) s. 106; dasz das handlohn, welches hier verdienet wird, dem staate nicht entgehe. das.; dasz der handlohn nicht niedrig sein könne. das.; aller handlohn. osnabr. gesch. 1, 105; auszerdem gehet jährlich eine menge beiwohner nach Holland, welche daselbst im sommer ein handlohn verdienet. 1, 109. 2 2) laudemium, die abgabe die der erbe oder käufer für überlassung eines gutes dem lehnsherrn zahlt, we…