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Handlohn

nhd. bis Lex. · 5 Wörterbücher mit Anchor-Eintrag

Campe
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5 in 5 Wb.
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Eintrag · Campe (1807–1813)

Handlohn Der

Bd. 2, Sp. 536b
Der Handlohn, des — es, d. Mz. ungew. 1) Der Lohn für Handarbeiten. 2) † I manchen Gegenden, dasjenige Geld, welches bei einem Lehnsfalle dem Lehnsherrn entrichtet wird, die Lehnwaare, Handlöse, Handlosung. Eine Art dieses Handlohnes ist der Handroßhandlohn, welchen der Erbe bezahlt, wenn er das Gut nicht selbst bewohnet, sondern es als ein Nebengut in das Hauptgut einbauet; der Erdhandlohn, welchen derjenige, der ein solches Gut erbet, bezahlt; der Sterbehandlohn, welcher gleich nach dem Tode des Besitzers entrichtet wird und den zwanzigsten oder dreißigsten Theil vom Werthe des Gutes beträgt. Der Kauf= oder Tauschhandlohn, wird in Kauf= und Tauschfällen vom neuen Besitzer bezahlet, und den Bestehhandlohn muß eine Frau, welche ein solches Gut besitzet und dem Ehemanne zuschreiben läßt, bezahlen.
816 Zeichen · 7 Sätze

Lautwandel-Kette

Von der indoeuropäischen Wurzel bis zur Mundart

Pro Sprachstufe der prominenteste Beleg. Klick auf eine Form öffnet das Wörterbuch.

  1. 15.–20. Jh.
    Neuhochdeutsch
    Handlohn

    Adelung (1793–1801) · +2 Parallelbelege

    Der Handlohn , des -es, plur. von mehrern Arten oder Summen, die -löhne. 1) Derjenige Lohn, welchen man mit Handarbeiten…

  2. 19./20. Jh.
    Konversationslex.
    Handlohn

    Herder (Konv.-Lex., 1854–57) · +1 Parallelbeleg

    Handlohn , s. Lehnwaare .

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Wortbildung

Komposita & Ableitungen mit handlohn

8 Bildungen · 1 Erstglied · 6 Zweitglied · 1 Ableitungen

Zerlegung von handlohn 2 Komponenten

hand+lohn

handlohn setzt sich aus 2 eigenständigen Lemmata zusammen. Die Klammerung zeigt die Hierarchie der Komposition; Klick auf einen Bestandteil öffnet seine Etymologie.

handlohn‑ als Erstglied (1 von 1)

Handlohnbar

Campe

hand·lohnbar

† Handlohnbar , adj . u. adv . zum Handlohne verpflichtet. S. Handlohn 2). Auch handlöhnig .

handlohn als Zweitglied (6 von 6)

kaufhandlohn

DWB

kauf·handlohn

kaufhandlohn , m. im lehensverhältnis, handlohn der in kauffällen zu entrichten ist. s. kauflehen , kauffall .

Obleihandlohn

DRW

oblei·handlohn

Obleihandlohn, m. zu Handlohn (I) Abgabe bei Besitzwechsel eines zu einer Oblei (I) gehörenden Anwesens? von diesem haus zale ich dem closte…

reuhandlohn

DWB

reuhandlohn , m. reugeld ( s. dieses ) bei dem verkaufe von landgütern. Campe.

sterbehandlohn

DWB

sterbe·handlohn

-handlohn , m. und n., landschaftlich ( z. b. in Culmbach nach Adelung ) für -lehen, laudemium, abgabe, die der erbe für überlassung eines g…

Sterbhandlohn

DRW

sterb·handlohn

Sterbhandlohn, m., n. bei Übernahme eines ererbten (Lehen-)Gutes an den Grundherrn zu leistende Abgabe bdv.: Sterbfall (II) das hauptrecht, …

Ableitungen von handlohn (1 von 1)

Verhandlohnen

Adelung

Verhandlohnen , verb. regul. ein nur in einigen Gegenden übliches Wort, den Handlohn, d. i. die Lehnwaare, von einem Lehen entrichten. Ein G…