EINREDE f. mhd. inrede.
mnd. inrede.
wohl kaum abl. von deutlich später auftretendem einreden vb. im 20. jh. bis auf den rechtsgebrauch unter 1
veraltend. 1
einwand, widerspruch; vgl. einreden
vb. 4 ⟨1187/9⟩ wurde Eneas irslagen, / so wolde ich offenliche sagen / mynen goten allen / das ich mich wolde ir vallen / von dysem turme hyn nyder, / do ist nichein ein rede wider Heinrich v. Veldeke
eneide 12284 DTM. M15.jh. hie sag ich schriber dis buͦchs ein inred Kiburger
stretlinger chr. 152 B. 1567 nu folgt eine starcke verlegung aller der einrede, so wider diese oberzelten argument moͤgen auffbracht werden Waldner
ankunfft 324. 1671 so ist ausser zweifel und einred, daß die zauberer etliches auß rechtem und scheinlichem vermischt zu wegen bringen können
Schott, magia 24. 1736 das kan ich noch nicht recht begreiffen, war hiebey Fröstlers einrede, wie die wärme der ausdehnung widerstehen soll Hanow
merkwürdigkeiten (1737)22. ⟨1827⟩ der säufer suchte allerlei einreden zu machen, und hängte seinem laster ein mäntelein um, daß es ein ganz unschuldiges ansehen gewann Aurbacher
volksbüchl. (1835)1,107. 1949 ‘der mensch ist zu allem fähig’, sagte er, um einreden, die noch garnicht vorgebracht worden waren, zu entkräften Jahnn
fluß 1,201. 2
vor allem rechtssprachlich. das geltendmachen eines rechts, das dem recht einer anderen person entgegensteht; gegenrede, einspruch, widerspruch im rechtsgang: ⟨1304⟩
(er kann das besitzrecht ausüben) wedder iennigerley inrede rowsam, fry vnd stets tho besittende
mekl. urkb. (1863)10,519. ⟨1448⟩ welcher das thuet, der solt von stund ahn außer dem hauß gehen und seyn proebend verlohren haben ohne eintzigen intrag und widersprechung und einred
qu. rechtsgesch. rhein. städte, kurtrier. 1,407. 1532 so soll der richter .. schrifftliche einrede vnd schutzrede zulassenn vff form vnnd mass, wie hernachvollgt
carolina 1,42 K. 1654 ich verharre bey meiner ersten einrede und sage nochmahls, daß ich keine rechtmässige authoritet siehe, so mich zur hauptsächlichen verantwortung zwingen könte Abele
gerichtshändel 357. ⟨1797⟩ gegen solche die als rebellen qualificirt worden, mag jeder fürst, was er will und vermag, ohne einrede vorkehren J. v. Müller
s. w. 3,513 M. 1896 eine einrede, die dem eigenthümer auf grund eines zwischen ihm und dem bisherigen gläubiger bestehenden rechtsverhältnisses gegen die hypothek zusteht, kann auch dem neuen gläubiger entgegengesetzt werden
reichs-gesetzbl. 393. 1957 die dreimonatseinrede (§ 2014 bgb
) hätte allerdings die schuldner vor dem eintritt der folgen einer zahlungssäumnis nicht geschützt, weil dieser einrede keine sachlich-rechtliche wirkung zukommt entscheidungen bayer. landesgericht zivilsachen 300. mit genitivattribut zur ausdrücklichen nennung des jeweiligen rechtsbezugs, der rechtlichen bestimmung: ⟨1532⟩
(artikelüberschrift:) de exceptione nondvm confecti inuentarij. einred vnauffgerichts inuentari Perneder
process (1544)51b. 1831 so muss man sagen, dass die einrede der bösen absicht noch entgegenstehe, wenn der mündel aus fremdem schaden gewinn ziehen sollte
corp. jur. civilis 2,999 O. 1957 der einrede der verjährung stehe auch der einwand der arglist entgegen
entscheidungen bayer. landesgericht zivilsachen 248. 3
anspruch: ⟨1382⟩ so ir
(rat zu Torgau) aber vermeinet irkein inrede ader gerechtikeit zu haben in den selbigen gutern
urk. Torgau 1,18 K. ⟨1573⟩ daß ain lediger zu dem andern ain einredt
(zur pfändung) hiet
öst. weist. 7,842. 4
jmdn. in seinen ausführungen, gedanken unterbrechende äußerung, einwurf, zwischenrede; vgl. einreden
vb. 5 1464 welcher den uychenmeystern oder ander obgeschriben amptleuten des verbhantwergks eynredet oder sye smeht, der sol das wandeln mit fünf pfunden auf das haws, er möcht im sulch smehlich eynrede gethan haben, er sol gepüßt und gestraft werden
qu. gesch. stadt. Baireuth 19 M. 1655
(abschnittsüberschrift:) zweyer personen liebes gespräch mit der mutter einrede Greflinger
rosen C 6a. ⟨1929⟩ so hat bei der abfassung dieser niederschrift das wort eines alten dichters sich mit unablässiger einrede zwischen meine gedanken drängen wollen Schröder
ges. w. (1952)2,801. 5
an jmdn. gerichtete äußerung, vorgebrachte erklärung, auch zuspruch; vgl. einreden
vb. 2 1508/16 das den ietlicher ansprechiger sin ansprach in sinem ort und vor sinen heren in bi wesen der francoͤsischen botschaft anziehen und nach der selbigen antwurt und inred, was von inen dar um erkent wurde, da bi sollte es beliben Brennwald
schweizerchr. 2,497 L. ⟨1824⟩ er glaubt aber dem worte gottes, das ihm gewisser ist, als die einrede seines eigenen herzens und seiner eignen vernunft Rothe
nachgelass. pred. 1,69 Sch./B. ⟨1925⟩ auf seine dringlichen einreden schwieg Karl Alexander schließlich, unüberzeugt Feuchtwanger
jud Süß 30157.Horlitz