lautwandel 53 Wörterbücher · 2,7 Mio. Artikel
Wildcard · " Volltext

Aggregat · alle Wörterbücher

Beweis

nhd. bis spez. · 13 Wörterbücher mit Anchor-Eintrag

Meyers
Anchors
15 in 13 Wb.
Sprachstufen
6 von 16
Verweise rein
46
Verweise raus
33

Eintrag · Meyers Konv.-Lex. (1905–09)

Beweis

Bd. 2, Sp. 799
Beweis, die Darlegung der Wahrheit oder Falschheit eines Urteils aus Gründen. Die äußere Form, in der die Beweise auftreten, oder in die sie sich bringen lassen, ist die des Syllogismus (s. Schluß) oder einer Kette von Syllogismen, wobei die Axiome und Definitionen die Obersätze darstellen. Doch wird bei der Ausstellung von Beweisen meist nicht bis auf diese letzten Prinzipien zurückgegangen, sondern es werden an Stelle derselben Sätze zu Grunde gelegt, die zwar selbst der Begründung bedürften, die aber als gültig angenommen werden. So benutzt die Geometrie, obwohl es ihr möglich wäre, alle ihre Lehrsätze unmittelbar aus den Axiomen und Definitionen herzuleiten, doch, um Wiederholungen zu vermeiden, die bereits bewiesenen Sätze als Grundlagen für den B. weiterer; in andern Wissenschaften und bei den im praktischen Leben vorkommenden Beweisführungen muß man sich dagegen begnügen, den zu beweisenden Satz aus irgend welchen allgemein zugestandenen Sätzen abzuleiten, da hier kein dergleichen einfaches System von Axiomen zur Verfügung steht wie in der Geometrie. Daher die Überlegenheit der geometrischen Beweise über alle andern, welch letztere sehr häufig durch die spätere Erkenntnis der Unsicherheit oder Unwahrheit ihrer Voraussetzungen entwertet werden, was bei jenen ausgeschlossen ist. In allen Fällen, in denen Streit über die Gültigkeit eines Beweises entsteht, betrifft derselbe demgemäß zumeist nicht sowohl die Richtigkeit des Schlußverfahrens (die Form des Beweises) als vielmehr diejenige der Voraussetzungen des Beweises (den Stoff desselben). Nur aus diesem Gesichtspunkt besteht auch ein Unterschied zwischen sogen. Erfahrungsbeweisen und Vernunftbeweisen, indem die letztern Sätze von unbedingter Gültigkeit (Urteile »a priori«, s. d.), die erstern dagegen Erfahrungssätze, deren Gewißheit immer nur eine relative ist, zur Grundlage haben. Beim indirekten B. (s. Apagoge) wird der Erweis der Falschheit eines oder mehrerer Sätze benutzt, um darauf den B. der Wahrheit eines andern zu gründen. Für das Verfahren bei Aufsuchung eines direkten Beweises lassen sich keine allgemeinen Vorschriften geben; doch handelt es sich dabei immer darum, einen oder mehrere Mittelbegriffe zu finden, deren Zusammenhang mit dem Subjekt und Prädikat des zu erweisenden Satzes bekannt ist, und durch die daher diese selbst in Zusammenhang gebracht werden können. Sehr häufig läßt sich wenigstens zeigen, daß der zu erweisende Satz die notwendige Folge eines andern ist, wodurch der B. des erstern auf den des letztern zurückgeführt ist, was unter Umständen eine große Erleichterung bedeuten kann. Die hauptsächlichsten logischen (d. h. Form-) Fehler bei Beweisen, die sich fast immer in der rhetorischen Einkleidung des Gedankenganges verstecken und durch die Zurückführung desselben in die Form nackter Syllogismen hervorgezogen werden, sind: die ignoratio elenchi, darin bestehend, daß aus den benutzten Voraussetzungen sich ein von der zu beweisenden Behauptung abweichender Schluß ergibt; die petitio principii (circulus in demonstrando), darin bestehend, daß der zu beweisende Satz selbst als Beweisgrund mit benutzt wird; das hysteron proteron, wenn Voraussetzungen benutzt werden, die schwieriger zu beweisen oder einzusehen sind als der Satz selbst. Wird mehr oder weniger bewiesen, als der letztere enthält, so ist wenigstens das Ziel des Beweises verfehlt (qui nimium probat, nihil probat). Außerdem werden durch alle Schlußfehler (s. Schluß) auch die Beweise fehlerhaft.
3504 Zeichen · 25 Sätze

Lautwandel-Kette

Von der indoeuropäischen Wurzel bis zur Mundart

Pro Sprachstufe der prominenteste Beleg. Klick auf eine Form öffnet das Wörterbuch.

  1. 15.–20. Jh.
    Neuhochdeutsch
    Beweis

    Adelung (1793–1801) · +6 Parallelbelege

    Der Beweis , des -es, plur. die -e, von den folgenden Verbo. 1) Die Handlung des Beweisens in der zweyten Bedeutung des …

  2. 18./19. Jh.
    Goethe-Zeit
    Beweis

    Goethe-Wörterbuch

    Beweis Vereinzelt -ß Als Verifikation einer Aussage, als rationale Ableitung od argumentative Begründung überwiegend mit…

  3. 19./20. Jh.
    Konversationslex.
    Beweis

    Herder (Konv.-Lex., 1854–57) · +2 Parallelbelege

    Beweis (argumentum. demonstratio) , im allgemeinen die Darlegung von der Wahrheit einer Behauptung; in der Logik ist B. …

  4. modern
    Dialekt
    Beweism.

    Pfälzisches Wb.

    Be-weis m. : wie schd., Beweis (bəwais) [allg.]. Das is kee Schwinnel, das is wohr, mer hat Beweise dodefor [ Münch Welt…

  5. Sprichwörter
    Beweis

    Wander (Sprichwörter)

    Beweis 1. Klingende Beweise überführen am besten. – Eiselein, 75; Simrock, 1072. 2. Jemandem den Beweis in die Hand gebe…

  6. Spezial
    Beweism

    Dt.-Russ. phil. Termini · +1 Parallelbeleg

    Beweis , m доказательство , ср

Verweisungsnetz

74 Knoten, 74 Kanten

Tap auf Knoten öffnet Detail · Drag zum Umpositionieren · Scroll zum Zoomen

1-Hop 2-Hop
Filter:
Anchor 2 Hub 2 Kompositum 59 Sackgasse 11

Wortbildung

Komposita & Ableitungen mit beweis

89 Bildungen · 79 Erstglied · 8 Zweitglied · 2 Ableitungen

Ableitung von beweis

be- + weis

beweis leitet sich vom Lemma weis ab mit Präfix be-.

beweis‑ als Erstglied (30 von 79)

Beweisantrag

DERW

beweis·antrag

Beweisantrag, M., ›(im Strafverfahren) Begehren über eine bestimmte Tatsache durch ein bestimmtes Beweismittel Beweis zu erheben‹, 19. Jh., …

Beweisarticul

GWB

beweis·articul

Beweisarticul in älterer Juristensprache häufige latinisierende Wortform kurtzgefaßte nöthige Beweiß-Articul DjG 3 2,239,18 RAnw [16.10.71] …

Beweisauflegung

GWB

beweis·auflegung

Beweisauflegung Auferlegung der Beweispflicht durch das Gericht Wie man ihm [ dem Rechtsgegner ] habe Beweis auflegen können, da die Sache n…

Beweisaufnahme

DERW

beweis·aufnahme

Beweisaufnahme, F., ›Erhebung des Be- weises‹, 19. Jh.?, s. Beweis, Aufnahme, vgl. Weiske 1839ff., Planck 1857 beweisen, V., ›nachweisen‹, m…

Beweisbeschluß

Meyers

beweis·beschluss

Beweisbeschluß , der Gerichtsbeschluß, durch den eine Beweisaufnahme angeordnet wird. Nach der deutschen Zivilprozeßordnung ist er eine einf…

Beweiseinbringung

GWB

beweis·einbringung

Beweiseinbringung jur Ist Sie [ die Rechtsgegnerin ] nun dieße ganze Zeit über mit dießer ihr auferlegten Beweis Einbringung aussen gebliebe…

beweisen

DWB

beweisen , probare, demonstrare, darlegen, herbeiführen, heranweisen, wie das einfache weisen monstrare, zeigen, eigentlich den weg weisen, …

beweisen

FWB

1. ›etw. durch vernünftige Argumentation, durch logische Herleitung, durch Rückgriff auf offensichtliche oder verbürgte Wahrheit, mit wissen…

BEWEISER

DWB2

BEWEISER m . abl. von beweisen vb. 1 jmd., der etwas überbringt, vorzeigt. überwiegend in der wendung beweiser des briefes. rechtlich: 1377 …

beweiser

FWB

1. s. beweisen 2.; 2. ›Vorzeiger von etw., Person, die etw. konkret vorzeigt‹

Beweiserhebung

DERW

beweiser·hebung

Beweiserhebung, F., ›Erhebung des Be- weises, Durchführung des Beweisverfah- rens‹, 19. Jh., s. Beweis, erheben, ung, vgl. Ullmann 1893

beweisfällig

DWB

beweis·faellig

beweisfällig , succumbens in probando: der den eid zuschiebende kann die ableistung des zurückgeschobenen eides nicht verweigern, ohne bewei…

beweisgrund

DWB

beweis·grund

beweisgrund , m. argumentum: beweisgrund zu einer demonstration des daseins gottes. Kant 6, 11 .

beweis als Zweitglied (8 von 8)

Abwesenheitsbeweis

DRW

abwesenheit·s·beweis

Abwesenheitsbeweis Beweis und Erkenntnis im Verschollenheitsverfahren daß die muthmaßlichen erben des ... P.D. ... zu deßen abwesenheits-bew…

gegenbeweis

DWB

gegen·beweis

gegenbeweis , m. remonstratio, reprobatio. Stieler 2484 , Aler 864 a : mit kostbarem beweis und gegenbeweis. Abele gerichtsh. 1, 320 ; wir s…

nebenbeweis

DWB

neben·beweis

nebenbeweis , m. probatio minus principalis Zedler 23, 1466 : was kann ich dafür, dasz man neuerer zeit nebenbeweise zu einer gewiszheit und…

scheinbeweis

DWB

schein·beweis

scheinbeweis , m. 1 1) ein satz, der etwas zu beweisen scheint, in wirklichkeit aber nicht beweisend ist: hat man angenommen, was man nicht …

Schöffenbeweis

DRW

schöffe·n·beweis

Schöffenbeweis, m. wie Schöffenweistum (I) an solichen dorffern [ist] dem hertzogen von B. vurbehalten dere vaigdy, wie das dan weither in d…

Spezialbeweis

DRW

spezial·beweis

Spezialbeweis, m. konkreter, expliziter Beweis vgl. Beweis (II) hätte aber die wittwe einigen special beweiß ihrer angegebenen immunitet ...…

Ableitungen von beweis (2 von 2)

beweise

BMZ

beweise swv. mache zum waisen. Gregor. 104 nach E, wo A verweiset hat.

unbeweislich

DWB

unbeweislich , adj. adv. , älter als das syn. unbeweisbar, heute unerweislich, das Adelung für edler und gewöhnlicher erklärt. Heynatz antib…