Abschlagen, v. unregelm. (
s. Schlagen). I) trs. 1) Durch
Schlagen auf irgend eine Art absondern, trennen; eigentlich und uneigentlich. Nüsse, Pflaumen abschlagen. Die Ecke von einem Steine abschlagen. Einem den Hut abschlagen. Die Reifen vom Fasse, ein Schloß von der Thür abschlagen. Den Kopf, die Hand abschlagen. Ein Bettgestell, eine Bude, ein Zelt abschlagen; gewöhnlicher abbrechen. Die Jäger sagen vom Wilde, die Haut abschlagen, die Haut vom Gehörn an den Bäumen abstoßen. — Bei den Landwirthen, den Mist abschlagen, ihn mit Misthaken vom Wagen ziehen. Bei den Köhlern, den Meiler abschlagen, die untern Plätze am angezündeten Meiler zumachen, und rund herum einer Handbreit niederstechen. — Bei den Kürschnern, ein Stück Pelzwerk abschlagen, es abschneiden. — Beim Soldatenwesen, die Wache abschlagen, durch einige Trommelschläge ihr das Zeichen zum Auseinandergehen geben;
auch abtruppen. — I der Schifffahrt, die Segel abschlagen, sie von den Rahen oder Segelstangen abnehmen. S. 2) Durch Schlagen oder auf andre Art eine andre Richtung geben. Den Feind, den Sturm,
d. h. den anstürmenden Feind abschlagen. Einen Fluß, einen Teich abschlagen. So auch, das Bier abschlagen, es abziehen. Sein Wasser abschlagen, sich des Harnes entledigen. — Beim Fechten, einen Stoß, Hieb abschlagen, ihn abwenden. Uneigentlich, ein Gesuch, eine Bitte von sich weisen, nicht Statt finden lassen. Einem etwas abschlagen. Er hat mein Gesuch kurz abgeschlagen. Einen Besuch abschlagen. Der Begriff des Vonsichweisens in dieser uneigentlichen Bedeutung des Wortes abschlagen, scheint der richtige zu sein, nicht so eine andre Herleitung desselben bei Ad., von dem ehemahligen Gebrauche, nach welchem ein Vertrag von einem Obern dadurch aufgehoben worden sei, wenn er die Hände derjenigen, die einen Vertrag geschlossen hatten, auseinanderschlug. Dadurch geschah gerade das Gegentheil und ein Vertrag oder etwas dem Ähnliches, wurde durch das Auseinanderschlagen der Hände, die sich die Vertragschließenden darauf gegeben hatten, für gültig und bindend erklärt. Dies beweiset ein bei Wetten noch jetzt bestehender Gebrauch, wo man die Hände, die man sich beim Wetteschließen giebt (indem man einschlägt), von einem Dritten als Zeichen, daß die Wette gültig sei, auseinanderschlagen läßt, welches abschlagen heißt. Beim Balltafelspiel sagt man auch von den Wänden der Balltafel, sie schlagen den Ball gut, richtig ab, wenn dieser nach der Regel von denselben abprallt. 3) Durch einen Schlag nachbilden, abbilden. Einen Stempel in Blei abschlagen. Eine Münze in Zinn abschlagen; auch abklatschen. Unter abgeschlagenen Münzen versteht man auch solche, wo das Gepräge sich auf der einen Seite rechts, auf der andern links darstellt (nummi incusi). 4) Gehörig, wie auch, sehr schlagen. Das Eiweiß mit dem Querl abschlagen, zu Schaum schlagen. Einen abschlagen. 5) † Für vermindern. Eine Münze abschlagen, ihren Werth vermindern, gewöhnlicher herabsetzen. So auch, das Brot abschlagen, den Preis desselben herabsetzen. 6) † Für ausnehmen, nicht in Anschlag bringen. »Das Kloster ist schön gelegen, wenn man den hier lange anhaltenden Winter und seine nicht sehr fruchtbare Gegend davon abschlägt.« Sulzer. II) Х rec. Sich abschlagen, sich entfernen. Sich vom Wege abschlagen. »Von der bildlichen Fantasie schlägt der Weg des bildlichen Witzes sich weit ab.« I P. Richter. I Wald mich von der Straß abschlug. Hans Sachs. R. Bei den Jägern wird sich abschlagen vom Wilde gebraucht, wenn es sich von anderem seiner Art entfernt. III) ntr. mit sein, im
N. D. mit haben. 1) Schnell vermindert werden, besonders vom Preise der Waaren, wo es dann dem aufschlagen entgegengesetzt wird. Die Preise der Waaren sind seit der letzten Messe sehr abgeschlagen. Das Getreide, das Brot schlägt ab. So auch, † die Kälte schlägt ab, nimmt ab. Die Kuh schlägt ab, giebt weniger Milch. 2) Von seiner Richtung schnell abweichen. Die Kugel schlägt ab, wenn sie nicht nach dem Ziele fliegt, sondern abprallt. † Das Gewehr schlägt ab, rückt beim Abschießen. — Das Abschlagen. Die Abschlagung. S. auch Abschlag.