Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Abnahme
Abnahme
-
de ademptione legatorum. von abnom vnd hintrag der legaten1520 Murner,Inst. 64v Volltext (und Faksimile), Ausgabe von 1519
-
die streitig gemachte abnahme des bieres und brandteweins betreffend, so haben impetranten den bierzwang impetraten zugestanden1725 Klingner I 609 Faksimile
-
der käufer trägt die kosten der abnahmeoJ. AllgHGB. Art. 351
-
bei straf und abnahm [des schädlichen Weideviehs]1680 WürtLändlRQ. I 476 Faksimile
-
abnahme der cämmerey rechnungen1724 MittKönigsberg 2 (1910) 198
-
die gemeinderechnungen verfertigt, ... bey deren abnahme auch gegenwärtig ist1773 Rödlitz/MittSchulg. 1 (1891) 149
- CDSiles. 27 S. 295
-
ihm zu wiedererstattung des abnahms anhalten1569 Butzbach/Diefenb.-Wülcker 13 [ebenda öfter] Faksimile