Hauptquelle · Etym. Wb. des Deutschen (Pfeifer)
Garantie f.
Garantie f. ‘Bürgschaft, Gewähr’, Entlehnung (nach Mitte 17. Jh.) von gleichbed. frz. garantie, zunächst in die Diplomatensprache, dann (2. Hälfte 18. Jh.) in den allgemeinen Sprachgebrauch. Etwa gleichzeitig (2. Hälfte 17. Jh.) wird garantieren Vb. ‘bürgen, gewährleisten, zusichern’ aus gleichbed. frz. garantir entlehnt und (im 18. Jh.) auch Garant m. ‘Bürge, Gewährsmann’ nach frz. garant. Afrz. garantie, auch (Lothringen) warantie und (Champagne) warandie, warenie ‘Bürgschaft, Gewähr, Sicherung, Schutz’ sowie afrz. garantir, guarantir, warandir ‘sichern, schützen, bestätigen’ sind Ableitunge…