Hauptquelle · Etym. Wb. des Deutschen (Pfeifer)
Klausel f.
Klausel f. ‘abschließender Zusatz in Verträgen, Zusatzbestimmung, Vorbehalt’. In der Kanzleisprache des 14. Jhs. erscheint clausel ‘Schlußformel, zusätzliche Bestimmung’ als Eindeutschung von lat. clausula ‘Schluß(satz), Schluß-, Gesetzesformel’, zu lat. claudere (clausum) ‘(ab-, ver)schließen’ (s. Klause). Daneben bleibt die dem lat. Vorbild lautlich näherstehende Form Klausul bis ins 18. Jh. erhalten. – klausulieren Vb. ‘in Klauseln fassen, durch Klauseln einschränken, sichern’ (Anfang 17. Jh.), heute meist durch gleichbed. verklausulieren Vb. (Ende 18. Jh.) ersetzt.