Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Substantialklausel
Substantialklausel, f.
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wann ein parthey vnserer vnderthonen, einen procuratorem vnd anwald ... muͤndtlich bestellen, vnnd constituieren will, soll dasselbig von der parthey oder anwald, selbst gegenwertig, vnnd persoͤnlich vor dem hoffgericht, mit allen nottuͤrfftigen substantial clausuln, ab totam causam, geschehenWürtHofGO. 1587 I 8 Volltext (und Faksimile)