Hauptquelle · Deutsches Rechtswörterbuch
Steuerreitung
Steuerreitung, f. I wie Steuerrechnung (I) vgl. 1Reitung (I) mehr haben die steuerer verzehrt an dem heraufreiten und hier zu M. als sie die steuerraitung hier gethan haben 1480 BairLT. VIII 341 Faksimile was nach schluß der letzten steur-raytung davon ... noch aussenstehet SchlesActaPubl. Jg. 1618 S. 51 [welcher] zu dem waibelambt gesözt würdt, der ist steur, schniz, züns und dergleichen ... einzuziechen und den fürgesözten in namen der landschaft umb das vollkomne steurbuch und alles seines deswegen einnembens und ausgebens alle jahr ingehaltener steurraitung zu geben [schuldig] 1625 Vorarlb…