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Abschied

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Adelung
Anchors
14 in 14 Wb.
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Eintrag · Adelung (1793–1801)

Abschied

Bd. 1, Sp. 91
Der Abschied, des -es, plur. die -e, von dem Zeitworte abscheiden. Es führet überhaupt den Begriff der Absonderung und Abtheilung bey sich, wird aber nur in den figürlichen Bedeutungen des Verbi gebraucht. Es bezeichnet, 1) Nach der Maßgebung des Activi abscheiden. (a) Die Entlassung eines andern aus seinen Diensten; ohne Plural. Einem seinen Abschied geben, auch ihn verabschieden, so wohl in gutem als bösem Verstande; ersteres nur im gemeinen Leben, und wenn man ohne Achtung spricht. Einem Bedienten, einem Soldaten einem Gesellen seinen Abschied geben. Den Abschied verlangen, fordern. Seinen Abschied nehmen, einen Dienst verlassen. Hiermit hast du deinen Abschied. Ingleichen das schriftliche Zeugniß, das man einem solchen bey seiner Entlassung gibt. Figürlich sagt man: den Sünden, den Lastern Abschied geben, sie verlassen, sie ablegen. Der Welt abschied geben, so wohl sich der Verbindung mit der Welt und allen irdischen Dingen entziehen, als auch sterben. (b) Was bey dem Schlusse einer gerichtlichen oder andern feyerlichen Versammlung beschlossen und ausgesprochen wird. So bedeutet Abschied in den Rechten die gerichtliche Entscheidung einer Sache, und die Schrift, welche solche enthält. So auch ein Landtagsabschied, ein Reichstagsabschied, oder Reichsabschied, ein Schluß, der bey dem Abschiede der Reichs- oder Landstände bekannt gemacht wird. (c) In einigen Niedersächsischen Gegenden, die Entlassung eines abgelebten Leibeigenen von dem Gute, da man ihn in einem Häuschen zur Ruhe setzet, die Abnahme. Der ihm zu seinem Unterhalte ausgesetzte Theil wird alsdann das Altentheil genannt. 2) Von dem Neutro, die Abreise von einem Orte, oder die Entfernung aus einer Gesellschaft, ohne Plural. Noch mehr aber die feyerlichen Umstände, welche die Höflichkeit in solchen Fällen eingeführet hat. Abschied von jemanden nehmen. Hinter der Thür Abschied nehmen, ohne Abschied zu nehmen fortgehen oder fortreisen. Der Abschied aus diesem Leben, der tödtliche Hintritt. Daher die Abschieds-Audienz eines Gesandten oder anderer vornehmen Personen; der Abschiedsbrief, der Abschiedsbesuch, das Abschieds-Compliment, die Abschiedsrede das Abschiedsgedicht, der Abschiedsschmaus u. s. f. Anm. Würde der Unterschied in der Conjugation zwischen dem Activo Scheiden und dem Neutro Scheiden beobachtet, so müßte auch dieses Hauptwort, so fern es von dem Imperfecto des Activi gebildet ist, Abscheid geschrieben und gesprochen werden, so wie man Halbscheid, und zuweilen auch Unterscheid findet. Einige Mundarten sagen auch wirklich Abscheid. Allein im Hochdeutschen ist Abschied allgemein. Der Plural, die Abschiede, kann nur von schriftlichen Zeugnissen der Entlassung, ingleichen von gerichtlichen Abschieden und den Abschieden der Land- und Reichstage gebraucht werden. Abschied ist in dieser Bedeutung vermuthlich nach dem mittlern Lateinischen Recessus gebildet worden, und beziehet sich zunächst auf das Auseinandergehen einer Versammlung. Von Reichsabschieden kommt dieses Wort zuerst unter dem Kaiser Friedrich dem Vierten vor. Die Rechtslehrer sind[] nicht einig, wie Abschied, Bescheid, und Urtheil von einander unterschieden sind. So viel ist gewiß, daß unter diesen drey Wörtern oft gar kein Unterschied beobachtet wird, zumahl da die Gewohnheit jedes Ortes bald dieses bald jenes von den gedachten drey Wörtern angenommen hat. Siehet man auf die Abstammung, so wird man denen beypflichten müssen, die eine sogenannte Sententiam interlocutoriam, oder den Ausspruch eines Richters über einen Nebenpunct, ingleichen den Ausspruch des Richters auf einseitiges Ansuchen einer Partey einen Bescheid, das Endurtheil aber, wodurch die Hauptsache entschieden wird, einen Abschied nennen, obgleich in den meisten Gerichten dafür das Wort Urtheil üblich ist. In den Graubünden wird auch der schriftliche Vortrag einer wichtigen Sache, welche an die ganze Versammlung gebracht wird, ein Abschied genannt. Das Abschied ehedem auch einen bestimmten Theil von Gütern oder Einkünften, womit jemand abgeschieden wurde, bedeutet habe, erhellet aus dem Haltaus h. v.
4063 Zeichen · 39 Sätze

Lautwandel-Kette

Von der indoeuropäischen Wurzel bis zur Mundart

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  1. 15.–20. Jh.
    Neuhochdeutsch
    Abschied

    Adelung (1793–1801) · +6 Parallelbelege

    Der Abschied , des -es, plur. die -e, von dem Zeitworte abscheiden. Es führet überhaupt den Begriff der Absonderung und …

  2. 18./19. Jh.
    Goethe-Zeit
    Abschied

    Goethe-Wörterbuch

    Abschied Im Pl B30,23,14 Diede 12.10.82 Tgb 21.7.08 In Ged-Überschriften 1,63 2,9 B29,288,13 Frommann 20.9.18 K 1,43 16,…

  3. 19./20. Jh.
    Konversationslex.
    Abschied

    Herder (Konv.-Lex., 1854–57) · +1 Parallelbeleg

    Abschied , die Urkunde, welche eine berathende Behörde am Schlusse ihrer Berathungen erläßt, z.B. Reichs-, Landtags-, Ta…

  4. modern
    Dialekt
    Abschiedm.

    Pfälzisches Wb. · +1 Parallelbeleg

    Abschied m. : 1. nach dem Schd. in Wendungen wie: Abschied nemme 'sich verabschieden', Abschied vun de Welt nemme 'sterb…

  5. Sprichwörter
    Abschied

    Wander (Sprichwörter)

    Abschied 1. Beim Abschied vom Markte lernt man die Kaufleute kennen. 2. Den Abschied hinter der Thür nehmen. D.h. davong…

  6. Spezial
    Abschied

    Deutsch-Ladinisch (Mischí)

    Ab|schied m. (-[e]s,-e) 1 (Abreise, Fortgang, Weggang) comié (-iá) m. 2 (Entlassung) lizenziamënt (-nc) m. 3 separaziun …

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Wortbildung

Komposita & Ableitungen mit abschied

124 Bildungen · 98 Erstglied · 23 Zweitglied · 3 Ableitungen

abschied‑ als Erstglied (30 von 98)

abschied, abschiede

DWBQVZ

--- --- abschied des reichs-regiments zu Nürnberg, anno 1501. in: neue und vollständigere sammlung der reichs-abschiede. hg. v. H. C. v. Sen…

ABSCHIEDBUCH

DWB2

abschied·buch

ABSCHIEDBUCH n. ( zu abschied 1 ), vgl. abscheidbuch: 1526 solle er ( stadtschreiber ) noch in dem statrat ein abschiedpuech halten, darein …

abschiedchen

DWB

abschied·chen

abschiedchen , n. kleines abschiedsgedicht: etwa so ein abschiedchen in versen. Fr. Müller 3, 40 .

abschieder

DWB

abschieder , m. verabschiedeter soldat.

Abschiedgeld

DRW

abschied·geld

Abschiedgeld I vgl. Abschiedwein wurdet einer als straffbar fuͤrgefordert vnd bekennt sein verbrechen, also daß er die straff zu geben nit s…

abschiedlich

DWB

abschied·lich

abschiedlich , abschied nehmend oder gebend: abschiedlich boten den grusz. Platen 129 .

abschiedlos

DRW

abschied·los

abschiedlos vgl. Abschied (III 2) bei welcher herrschaft ein dergleichen abschiedloser unterthan sich aufhaltet 1753 Chorinsky,Mat. III 93

Abschiednehmen

Campe

abschied·nehmen

Das Abschiednehmen , des — s, o. Mz., die Handlung, wenn man Abschied nimmt. Neue Feste — die Abschiednehmen nicht trennet. Klopstock. — dor…

ABSCHIEDSABEND

DWB2

abschieds·abend

ABSCHIEDSABEND m. : 1804 durch reisen der abschieds-abende gewohnt Jean Paul I 10,260 ak. 1864 Anzengruber ergbd. 3 1,82 B. ⟨1944⟩ einen abs…

Abschiedsaudienz

GWB

abschieds·audienz

Abschiedsaudienz Darf ich in diesen Tagen mich zu einer Abschieds Audienz unterthänigst melden B36,340 CarlAug 20.5.22 K Tgb 19.4.18 29,97,4…

Abschiedsauftritt

Campe

abschieds·auftritt

○ Der Abschiedsauftritt , des — es, Mz. die — e, ein Auftritt, Vorfall, der sich beim Abschiede von einer Person oder einem Orte ereignet, (…

ABSCHIEDSBANKETT

DWB2

abschieds·bankett

ABSCHIEDSBANKETT n. : ⟨1935⟩ bei dem großen abschiedsbankett in Alexandrien Feuchtwanger söhne [ 1951 ] 158. 1959 berl. ztg. ( 26.11. ) 1. 1…

Abschiedsbefehl

DRW

abschieds·befehl

Abschiedsbefehl aus ir kurf. durchlaucht hofcantzley wird recess ertheilt über den abschidtsbevelch zwischen den nachbarschaften zue Ottmers…

Abschiedsbesuch

Campe

abschieds·besuch

Der Abschiedsbesuch , des — es, Mz. die — e, ein Besuch, den man bei jemand macht, um Abschied zu nehmen.

abschiedsbrief

DWB

abschieds·brief

abschiedsbrief , m. scheidbrief, zumal entlassungsurkunde, mit bezeugung eines guten verhaltens. literae dimissoriae.

Abschiedsbuch

DRW

abschieds·buch

Abschiedsbuch (afscheidebok) ein Buch zur Aufnahme der Bescheide und Urteile von Verwaltungsbehörden und Gerichten; nach Stölzel,GelRspr. I …

Abschiedsdecret

GWB

abschieds·decret

Abschiedsdecret Abschrift des Schellingischen A-s B16,347,23 Voigt 18.11.03 bitte er [ Konzertmeister Destouches ], daß das ihm zu ertheilen…

ABSCHIEDSDINER

DWB2

abschieds·diner

ABSCHIEDSDINER n. : 1850 Schäfers abschiedsdiner in: Weinlig br. 348 M./S. 1899 morgen gibt er noch ein abschiedsdiner fliegende bl. 110,77.…

Abschiedsempfehlung

GWB

abschieds·empfehlung

Abschiedsempfehlung Mein Fürst hatte mir aufgetragen dem Marquis Lucchesini aufzuwarten, eine Abschieds-Empfehlung auszusprechen 33,171,3 Ca…

ABSCHIEDSESSEN

DWB2

abschied·sessen

ABSCHIEDSESSEN n. : 1869 daß wir .. ihm ein abschiedsessen gegeben haben Heyse brw. 212 P. 1956 Stephan und Franzi, die zum abschiedsessen g…

abschied als Zweitglied (23 von 23)

Amtsabschied

DRW

amts·abschied

Amtsabschied I Entlassungsschein(?) 1747 CCBrandenbCulmb. II 1 S. 959 Faksimile II amtlicher Beschluß 1755 Neustadt an der Orla/Klingner IV …

Bürschabschied

Adelung

buersch·abschied

Der Bürschabschied , des -es, plur. die -e, in Schwaben, ein Abschied oder Beschluß der Bürschstände, welchen sie auf einem Bürsch-Convente …

kreisabschied

DWB

kreis·abschied

kreisabschied , m. recessus comitiorum circularium. Frisch, kreisrecess, letzter beschlusz der kreisstände, vgl. reichsabschied .

landesabschied

DWB

landes·abschied

landesabschied , m. abschied der deputierten eines landes: landsabschied recessus comitiorum Frisch 1, 571 c .

lehrabschied

DWB

lehr·abschied

lehrabschied , m. das zeugnis, welches ein ausgelernter jägerbursch von seinem lehrprinz bekommt. Jacobsson 2, 585 a .

Münzabschied

DRW

Münzabschied, m. Vereinbarung mit Gesetzeskraft über das Münzwesen vgl. Abschied (VII) in des heiligen reichs-stadt Nuͤrnberg ... 1695. ande…

Präliminarabschied

DRW

präliminar·abschied

Präliminarabschied, m. wie Präliminarschluß dessen [Abschied eines Ausschusses der Landstände zur Vergleichung der Landgrafen Wilhelm und Ge…

Ratsabschied

DRW

rat·s·abschied

Ratsabschied, m. wie Ratbeschluß vgl. Ratsschreiber (I) senatus consultum, erkandtnuß des rahts, ein rathspruch oder bschluß, raths abschied…

Rechnungsabschied

DRW

rechnung·s·abschied

Rechnungsabschied, m. schriftliches Ergebnis einer Steuerberechnung bei einem Kreistag welcher [calculus] auch mit einem sondern paß in den …

Regierungsabschied

DRW

regierung·s·abschied

Regierungsabschied, m. durch eine Regierung (III) erlassene Rechtsverordnung bdv.: Regierungserkenntnis die partheyen sollen die ins kuͤnfft…

reichsabschied

DWB

reich·s·abschied

reichsabschied , m. recessus imperii, endbeschlusz der stände des alten deutschen reiches, der beim schlusse des reichstages öffentlich beka…

Religionsabschied

DRW

religion·s·abschied

Religionsabschied, m. Vereinbarung evangelischer Reichsstände zur Beilegung innerprotestantischer Lehrunterschiede craft dessen zwischen den…

Teidingabschied

DRW

teiding·abschied

Teidingabschied, m.? am Ende eines Teidings (II) verlesenes Schlusswort thattungabschied oder urlaub so der schreiber nach allen verrichten …

Ableitungen von abschied (3 von 3)

Beabschieden

Campe

○ Beabschieden , v. rec. Sich beabschieden, Abschied von einander nehmen. »Unter dem ersten Baume beabschiedeten wir uns nach der Reihe.« Bü…

verabschieden

DWB

verabschieden , verb. abschied geben, entlassen. mhd. nicht nachgewiesen; ältere form ( vergl. Schottel 644 . Frisch 2, 170 ) verabscheiden,…

verabschiedung

DWB

verabschiedung , f. 1 1) abschied geben, entlassung: ( es ) brachte vollends seine herren kollegen so wider uns auf, dasz sie alle .. auf di…