Eintrag · Etym. Wb. des Deutschen (Pfeifer)
Abschied m.
Abschied m.
Abschied m. ‘Aufbruch, Trennung, Entlassung aus einem Dienstverhältnis’, übertragen ‘Tod’, (bis zum 18. Jh.) ‘Beschluß, Vereinbarung, Entscheidung’ (vgl. Reichsabschied, ein Gesetz verabschieden). Das gegen Ende des 14. Jhs. aufkommende Substantiv ist (wahrscheinlich in Analogie zu Ableitungen von anderen starken Verben, vgl. Abstieg zu absteigen) die Konkurrenzform von dem aus dem reduplizierenden Verb abscheiden ‘(sich) trennen’ gebildeten, nur wenig jüngeren Abscheid m., das im 18. Jh. durch Abschied verdrängt wird. Von dem heute vorwiegend fachsprachlich verwendeten Verb abscheiden ‘(sich) absondern, abtrennen’, veraltet ‘weggehen, Abschied nehmen’, übertragen ‘verscheiden, sterben’ (mhd. abescheiden ‘lostrennen, entfernen, entlassen, verabschieden’, vgl. asächs. ofskīðan, mnd. afschēden, got. afskaidan ‘trennen’) ist vor allem das zugehörige abgeschieden Part.adj. ‘entlegen, einsam, zurückgezogen, verstorben, tot’ gebräuchlich, das die im Sprachgebrauch der Mystik (um 1300) entstandene ältere Form abgescheiden ‘losgelöst von irdischen Dingen, weltabgewandt’ im 17. Jh. ablöst. Zur Etymologie s. scheiden. Dazu Abgeschiedenheit f. ‘Entlegenheit, Einsamkeit’ (18. Jh.), in religiösem Sprachgebrauch ‘Weltabgewandtheit’ (17. Jh.), nach älterem, in der Mystik geprägtem Abgescheidenheit (um 1300). – verabschieden Vb. ‘(aus dem Dienst) entlassen, in den Ruhestand versetzen, ein Gesetz annehmen und für rechtsgültig erklären’, (reflexiv) ‘auf Wiedersehen sagen, sich empfehlen’ (18. Jh.).