Hauptquelle · Deutsches Rechtswörterbuch
Münzprobation
Münzprobation, f.
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nachdeme die ... kayserl. maj. ... mit denen ... chur-fuͤrsten und staͤnden ... beschlossen, ... wie es mit der muͤntz-probation ... zu halten1571 Moser,StaatsR. 28 S. 503 Faksimile
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muͤnzprobation, ist eine auf ... landesherrlichen befehl angestellte gesetzmaͤßige untersuchung, ob die ausgepraͤgten muͤnzsorten ihr gehoͤriges gehalt und gewicht ... haben1754 Ludovici,KfmLex.¹ III 2006