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gesetz

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Campe
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30 in 17 Wb.
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Eintrag · Campe (1807–1813)

Gesetz Das

Bd. 2, Sp. 339b
Das Gesetz, des — es, Mz. die — e; Verkleinungsw. das Gesetz [] chen, O. D. Gesetzlein, des — s, d. Mz. w. d. Ez. 1) Von setzen, d. h. absetzen, einen Absatz machen; der Absatz eines Gedichtes, einer Schrift, eine Reihe Verse (Strophe); auch wol, ein Abschnitt in der Bibel, ein Kapitel. So wurde bei den Meistersängern ein Bar oder Lied, in mehrere Gesetze oder Absätze, ein Gesetz aber gewöhnlich in zwei Stollen oder kleinere Theile abgetheilt. Dann überhanpt, ein kleiner Theil einer Rede; ein Satz. »Der Lord erzählte viel, das sah' ich, hören konnt' ich nur wenig. Aber jetzt machte sich eine Erzählung Luft, die in Gesetzen, Psalmen gleich, seinem Mund(e) entfiel, und bei jedem Gesetze wurde es stiller.« Benzel=Sternau. »Nicht wahr, sie lögen selber ein Gesetzchen, wenn sie so eine Dose verdienen könnten?« Lessing. 2) Von setzen, d. h. festsetzen, verordnen, etwas Festgesetztes, Feststehendes, Bestimmendes, das Andern zur Richtschnur dienet, wonach etwas Anderes eingerichtet, angeordnet wird oder ist. Alle Veränderungen und Begebenheiten in der Natur erfolgen nach ewigen Gesetzen. Die Naturgesetze, nach welchen diese Begebenheiten und Veränderungen erfolgen. Die Gesetze der Bewegungen oder die Bewegungsgesetze, nach welchen die Bewegungen der natürlichen Körper erfolgen. Das Gesetz der Schwere  Besonders dasjenige, was freie Handlungen bestimmt, Vorschrift für dieselben ist. Sich etwas zum Gesetze machen, zur Regel, Vorschrift seines Verhaltens. Die Gesellschaft hat Folgendes unter sich zum Gesetze gemacht. Die Gesetze der Dichtkunst verletzen. Die Gesetze der Menschlichkeit, der Gastfreundschaft, der Liebe und Freundschaft  übertreten. Die gemeinen (gewöhnlichen) Gesetze der Höflichkeit verlangen es. So wird auch auf eine ähnliche Art in der Bibel jede Lehre, oder jedes Lehrgebäude zuweilen Gesetz genannt, z. B.m. 3, 27. Es. 2, 5. I engerer und der gewöhnlichsten Bedeutung ist Gesetz eine allgemeine, jedoch bestimmte Vorschrift eines Obern, auf deren Nichtbefolgung eine Strafe verhängt ist. Gesetze entwerfen, geben. Ein Gesetz bekannt machen (es promulgiren). Ein Gesetz unkräftig machen, aufheben (derogiren.) Die Gesetze halten, befolgen, brechen, übertreten. Wider das Gesetz handeln, sündigen. Ein Gesetz umgehen (eludiren), einen im Gesetze nicht genau bestimmten Punkt oder irgend eine Ausflucht, einen Umweg benützen, dawider zu handeln, so daß dadurch der Zweck des Gesetzes verfehlt wird. An die Gesetze gebunden sein, verpflichtet sein, danach zu handeln. Von einem Gesetze entbunden werden. Zuweilen faßt man mehrere Gesetze einer Art, oder überhaupt die Gesetze in der Einzahl das Gesetz zusammen, wo dann dieses als Sammelwort zu betrachten ist. Wo das Gesetz spricht, da muß der eigne Wille schweigen. »Der Menschenfreund bestrebt sich nicht nur Andern das zu leisten, was das Gesetz buchstäblich befiehlt « Gellert. Bürgerliche Gesetze, die das Verhalten in allen Verhältnissen des bürgerlichen oder gesellschaftlichen Lebens bestimmen. Kirchliche, gottesdienstliche Gesetze oder Kirchengesetze, welche das Kirchenwesen und den Gottesdienst bestimmen. Weltliche Gesetze, menschliche, in Gegensatz der göttlichen. Das Sittengesetz. S. d. Unter den göttlichen Gesetzen versteht man alle von Gott hergeleitete Gesetze, das ganze, besonders sittliche Betragen der Menschen bestimmend. I der Bibel werden sie auch »das Gesetz aus Zion« Es. 2, 3., und »das Gesetz des Glaubens« Röm. 3, 27. genannt. Das Mosaische Gesetz, das von Moses bekannt gemachte. Auch die ganze heilige Schrift wird zuweilen das göttliche Gesetz genannt, Ps. 1, 2.; in engerer Bedeutung aber nur die fünf Bücher Mosis oder das Mosaische Gesetz; in Gegensatz der Propheten.
3716 Zeichen · 64 Sätze

Lautwandel-Kette

Von der indoeuropäischen Wurzel bis zur Mundart

Pro Sprachstufe der prominenteste Beleg. Klick auf eine Form öffnet das Wörterbuch.

  1. 15.–20. Jh.
    Neuhochdeutsch
    Gesêtz

    Adelung (1793–1801) · +6 Parallelbelege

    Das Gesêtz , des -es, plur. die -e, Diminut. Gesetzchen, Oberd. Gesetzlein, von dem Zeitworte setzen. 1. So fern dasselb…

  2. 18./19. Jh.
    Goethe-Zeit
    Gesetz

    Goethe-Wörterbuch

    Gesetz auch -ez(z), einmal in der alten Form -saz AALs1,85,23 BiblStud Ca 1000 Belege; Verwendungsschwerpunkt im naturph…

  3. 19./20. Jh.
    Konversationslex.
    Gesetz

    Herder (Konv.-Lex., 1854–57) · +3 Parallelbelege

    Gesetz (lex) , staatl. Vorschriften über öffentl. u. private Verhältnisse, je nach den Materien mit verschiedenen Benenn…

  4. modern
    Dialekt
    Gesetz

    Elsässisches Wb. · +3 Parallelbelege

    G e setz , Pl. –er n. 1. Gesetz allg. Im Namme n s G.! Hf. ; mit dekl. Genitivform veraltet Im Namme n s G e setzes! mit…

  5. Sprichwörter
    Gesetz

    Wander (Sprichwörter)

    Gesetz 1. Alle Gesetze zu halten, würde auch kein Nagel stark genug sein. 2. Alte Gesetz vnd frische Speisen haben gross…

  6. Spezial
    Gesetzn

    Dt.-Russ. phil. Termini · +12 Parallelbelege

    Gesetz , n закон , м

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Wortbildung

Komposita & Ableitungen mit gesetz

488 Bildungen · 192 Erstglied · 292 Zweitglied · 4 Ableitungen

Ableitung von gesetz

ge- + setz

gesetz leitet sich vom Lemma setz ab mit Präfix ge-.

Zerlegung von gesetz 2 Komponenten

ges+etz

gesetz setzt sich aus 2 eigenständigen Lemmata zusammen. Die Klammerung zeigt die Hierarchie der Komposition; Klick auf einen Bestandteil öffnet seine Etymologie.

gesetz‑ als Erstglied (30 von 192)

Gesetz(e)t

Idiotikon

Gesetz(e)t Band 7, Spalte 1602 Gesetz(e)t 7,1602

Gesetzbuch

SHW

Gesetz-buch Band 2, Spalte 1301-1302

gesetzbar

DWB

gesetz·bar

gesetzbar , adj. gesetzmäszig: gesetzbares gutachten, arbitrium legis consentaneum Stieler 2043 ; wurden sie nach den gesätzbaren satzungen …

Gesetzblatt

DERW

gesetz·blatt

Gesetzblatt, N., ›amtliches Druckwerk in dem Gesetze (und Rechtsverordnungen) zu verkünden sind (z.B. Bundesgesetzblatt)‹, s. Gesetz, Blatt,…

gesetzbrecher

DWB

gesetz·brecher

gesetzbrecher , m. legirupa, ein gesatzbrecher Calepinus (1579) 848 a , gesetzbrecher Schottel 85 . Aler 923 a .

gesetzbrüchig

DWB

gesetz·bruechig

gesetzbrüchig , adj. das gesetz brechend: musz man gesetzbrüchig werden? Wagner kinderm. 41, 33 neudruck.

gesetzbuch

DWB

gesetz·buch

gesetzbuch , n. buch eine sammlung von gesetzen enthaltend, und zwar 1 1) eine sammlung von städtischen verordnungen, öffentlichen und priva…

gesetzbuchstabe

DWB

gesetz·buchstabe

gesetzbuchstabe , m. der buchstäbliche wortlaut des gesetzes: ich habe den gesetzbuchstaben für mich; dasz er erfülle, was ausspricht der ge…

gesetzchen

DWB

gesetz·chen

gesetzchen , n. , dimin. zu gesetz, namentlich in der bedeutung 10, b, gedichtchen, liedchen, sprüchlein: nun giebt man die glimmende kerze …

gesetzdeutelei

DWB

gesetz·deutelei

gesetzdeutelei , f. das deuteln am gesetz: aus eigener vermuthung und gesetzdeutelei dem gesetze zuwider handeln. Mendelssohn Jerusalem 2, 1…

gesetzede

Lexer

ge-setzede stnf. BMZ Ulr. Diocl. Myst. u. rechtsdenkm. Himlr. 148 ( f. ) Vet. b. 40, 11. Swsp. 320,4. S.Gall. stb. 2,23. 24 ( f. ). nâch ges…

gesetzedemeister

KöblerMhd

gesetzede·meister

gesetzedemeister , st. M. nhd. „Gesetzmeister“, Verfasser von schriftlich niedergelegtem Recht, Schriftgelehrter ÜG.: lat. legisperitus EvAl…

gesetzelei

DWB

gesetze·lei

gesetzelei , f. das betonen des gesetzes (7, c ), verächtlich: wirckelei und gesetzelei, der bäpstler meisterstück. Luther tischr. 80 b .

gesetzen

DWB

geset·zen

gesetzen , verb. verstärktes setzen ( s. d. ), goth. gasatjan, altsächs. gisettjan, ahd. kasacen, kesezzan, mhd. gesetzen, noch in nhd. zeit…

gesetzen,

FWB

1. ›sich setzen; wohin gelangen; sich wo niederlassen, wohin ziehen‹.; 2. ›jn. wohin setzen, als etw. wohin plazieren; (die Füße) wo aufsetz…

gesetzerklärer

DWB

gesetz·erklaerer

gesetzerklärer , m. erklärer 1 1) der weltlichen gesetze: sein unveränderlicher grundsatz, dasz ein minister kein gesetzerklärer sein müsse.…

gesetz als Zweitglied (30 von 292)

Ähnlichkeitsgesetz

Campe

AEhnlichkeit·s·gesetz

◎ Das Ähnlichkeitsgesetz , des — es, d. Mz. ungew. das Gesetz der Ähnlichkeit, nach welchem ähnliche Dinge und Fälle zu beurtheilen sind (Ge…

Ackergesetz

Campe

acker·gesetz

Das Ackergesetz , des — es, Mz. die — e, ein Gesetz, den Besitz von Äckern, den Ackerbau  betreffend. Die Ackergesetze der Gracchen.

Aktiengesetz

DERW

aktie·n·gesetz

Aktiengesetz, N., »das Recht der Aktien- gesellschaft erstmals außerhalb des Han- delsgesetzbuches regelndes Einzelgesetz«, 19. Jh., s. Akti…

Amtsgesetz

DRW

amts·gesetz

Amtsgesetz Zunftordnung der brenge uns uys Coellen alle ambochtzgesetz beschreven 15. Jh. SiegburgWQ. 110 Faksimile

Angesetz

DRW

ange·setz

Angesetz nd. angesette Satzung 1497 RigaErbb. 150 Faksimile LübUB. XI 402 Schiller-Lübben I 89 Faksimile

Atomgesetz

DERW

atom·gesetz

Atomgesetz, N., »Gesetz über die friedliche Verwendung der Kernenergie und den Schutz gegen ihre Gefahren vom 23. 12. 1959«, s. Atom, Gesetz…

aufgesetz

DWB

auf·gesetz

aufgesetz , n. mitella feminarum, bei Stieler 2041 aufgesetze; ihre hände, welche sie alle augenblicke, das aufgesetz recht zu machen, auf d…

Ausführungsgesetz

DERW

ausfuehrung·s·gesetz

Ausführungsgesetz, N., »Gesetz das be- sondere Einzelheiten der Ausführung eines anderen Gesetzes regelt«, 19. Jh.?, s. Ausführung, Gesetz

AUSNAHMEGESETZ

DWB2

ausnahme·gesetz

DWB2 AUSNAHMEGESETZ n. DWB2 zuerst u. im 19. jh. noch gelegentl. ausnahmsgesetz. vereinzelt ausnahmgesetz. zu ausnahme 1 . für eine besonder…

Ballgesetz

Campe

ball·gesetz

Das Ballgesetz , des — es, Mz. die — e, ein als ein Gesetz beobachteter Gebrauch bei Bällen. »Das allgemeine Schöpfen aus dem Gesundbrunnen …

beamtengesetz

DWB2

beamten·gesetz

beamtengesetz n. gesetz zur regelung des beamtenstatus: 1907 die grundzüge eines entwurfs eines beamtengesetzes voss. ztg., morgenausg. (1.3…

bestimmungsgesetz

DWB

bestimmung·s·gesetz

bestimmungsgesetz , n. der unterschied des ich und nichtich bleibt bei dieser gleichheit des bestimmungsgesetzes immer. Fichte grundlin. 313…

bewegungsgesetz

DWB

bewegung·s·gesetz

bewegungsgesetz , n. unter bewegungsgesetzen versteht man nicht blosz die regeln der beziehung, die die stoszenden körper einer in ansehung …

Bibliotheksgesetz

GWB

bibliothek·s·gesetz

Bibliotheksgesetz auch Bindestrichschreibung Pl: Benutzungsvorschriften B(Lerche 88) Bibl Weim 25.1.21 uö vgl GWB Bibliotheksordnung Carolin…

bildungsgesetz

DWB

bildung·s·gesetz

bildungsgesetz , n. er ahnte in dem, was in Frankreich geschah, ein zum durchbruche ringendes allgemein gültiges bildungsgesetz. Dahlmann fr…

Ableitungen von gesetz (4 von 4)

Gesetze

Campe

Х Das Gesetze , des — s , o. Mz. s. Ge — 2. 2).

ungesetz

DWB

ungesetz , n. , gegenstück zu gesetz. seit Campe verzeichnet; doch schon bei Luther. heute noch haftet dem worte die zufälligkeit seiner urs…

ungesetzlich

DWB

ungesetzlich , adj. adv. , gth. v. gesetzlich. noch nicht bei Adelung, aber von Heynatz antib. 2, 521 empfohlen. für illegal Campe verd. 364…

urgesetz

DWB

urgesetz , n. , gesetz mit ur- C 4 c, ursprüngliches, ehrwürdiges, oberstes gesetz. gegen ende des 18. jhs. üblich geworden. vgl. DWB grundg…