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Gesetzgebung

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Eintrag · Meyers Konv.-Lex. (1905–09)

Gesetzgebung

Bd. 7, Sp. 726
Gesetzgebung bezeichnet sowohl den Akt des Gesetzgebens als auch die Ergebnisse dieser Tätigkeit (s. Gesetz). Ein besonderes Geschick in der Abfassung und Gestaltung der Gesetze wird als Gesetzgebungskunst bezeichnet.
218 Zeichen · 3 Sätze

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Von der indoeuropäischen Wurzel bis zur Mundart

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  1. 15.–20. Jh.
    Neuhochdeutsch
    Gesêtzgêbung

    Adelung (1793–1801) · +3 Parallelbelege

    Die Gesêtzgêbung , plur. inus. die Gebung eines Gesetzes. Die feyerliche Gesetzgebung auf dem Berge Sinai.

  2. 18./19. Jh.
    Goethe-Zeit
    Gesetzgebung

    Goethe-Wörterbuch

    Gesetzgebung a als staatl Akt, auch metonym für kodifiziertes Recht; mehrf als Gegenstand staatstheoret Werke, auch des …

  3. 19./20. Jh.
    Konversationslex.
    Gesetzgebung

    Meyers Konv.-Lex. (1905–09)

    Gesetzgebung bezeichnet sowohl den Akt des Gesetzgebens als auch die Ergebnisse dieser Tätigkeit (s. Gesetz ). Ein beson…

  4. Spezial
    Gesetzgebung

    Deutsch-Ladinisch (Mischí)

    Ge|setz|ge|bung f. (-,-en) legislaziun (-s) f.

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Wortbildung

Komposita & Ableitungen mit gesetzgebung

9 Bildungen · 9 Erstglied · 0 Zweitglied · 0 Ableitungen

Ableitung von gesetzgebung

gesetzgeben + -ung

gesetzgebung leitet sich vom Lemma gesetzgeben ab mit Suffix -ung, auf Verb-Stamm zurückgeführt.

gesetzgebung‑ als Erstglied (9 von 9)

Gesetzgebungshaus

Campe

gesetzgebung·s·haus

○ Das Gesetzgebungshaus , des — es, Mz. die — häuser , das Haus, in welchem sich der gesetzgebende Rath, Körper versammelt, in welchem Geset…