Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
zuständigkeit f.
zuständigkeit , f. , wie zustand: mit wünschung langwiriger gesundheit und glükseliger zustendigkeit Schottel haubtspr. (1663) 363 . für eigenthum: zwischen personen und sachen befindet sich als ein sonderlich notabler gegenstand und zugehörung, die z., das mein und dein E. Weigel moralweisheit (1674) 68 . allgemeiner im plural meine zuständigkeiten Heynatz antibarbarus 2, 681 als oberdeutsch bezeichnet, was so nicht zutrifft. ganz allgemein spricht Schelling von den zuständigkeiten der dinge w. II 1, 342. vereinzelt für eingeständnis: dessen alles er ... durch sein eigene gerichtliche und gut…