Eintrag · Dt. Etym. Rechtswb. (Köbler)
Zuständigkeit F.
Zuständigkeit, F. ›Kompetenz, Berechti- gung und Verpflichtung der Wahrnehmung einer Aufgabe‹, ›Zustand‹ (Schottel 1663), ›Zuständigkeit‹ 19. Jh., s. zuständig, heit, vgl. Planck 1896
Aggregat · alle Wörterbücher
nhd. bis spez. · 6 Wörterbücher mit Anchor-Eintrag
DERW ▾Eintrag · Dt. Etym. Rechtswb. (Köbler)
Zuständigkeit, F. ›Kompetenz, Berechti- gung und Verpflichtung der Wahrnehmung einer Aufgabe‹, ›Zustand‹ (Schottel 1663), ›Zuständigkeit‹ 19. Jh., s. zuständig, heit, vgl. Planck 1896
Lautwandel-Kette
Pro Sprachstufe der prominenteste Beleg. Klick auf eine Form öffnet das Wörterbuch.
Campe (1807–1813) · +2 Parallelbelege
Die Zuständigkeit , Mz. — en . 1) Der Fall, und die Eigenschaft, da etwas einer Person zuständig ist; ohne Mehrzahl. 2) …
Meyers Konv.-Lex. (1905–09)
Zuständigkeit ( Geschäftskreis, Kompetenz, Ressort ), der einer Behörde gesetzte Kreis für ihre Wirksamkeit und ihre hie…
Verweisungsnetz
Tap auf Knoten öffnet Detail · Drag zum Umpositionieren · Scroll zum Zoomen
Wortbildung
3 Bildungen · 3 Erstglied · 0 Zweitglied · 0 Ableitungen
Ableitung von zustaendigkeit 2 Analysen
zustaendig + -keit
zustaendigkeit leitet sich vom Lemma zustaendig ab mit Suffix -keit.
Alternativen: zustand+-ig+-keit
Meyers
Zuständigkeit der Gerichte bedeutet deren Recht und Pflicht, eine einzelne, in ihre Gerichtsbarkeit (s. d.) fallende Streitsache zu erledige…
LDWB2
Zu|stän|dig|keits|be|reich m. (-[e]s,-e) competënza (-zes) f. , setur de competënza (-zes) m.
Meyers
Zuständigkeitsgesetz ( Kompetenzgesetz ), Rechtsnorm, welche die Zuständigkeit von Behörden regelt; namentlich kurze Bezeichnung für das pre…