Hauptquelle · Adelung (1793–1801)
Kênntniß
Die Kênntniß , plur. die -sse, von dem Zeitworte kennen, die Vorstellung, welche man von einem Dinge hat. 1) In der ersten und dritten engern Bedeutung des Zeitwortes, die klare und deutliche Vorstellung, welche man von einem Dinge hat; wo es doch nur von Sachen, nicht aber von Personen gebraucht wird. Der Kranke liegt ohne Kenntniß, wenn er seiner und anderer Dinge sich nicht bewußt ist. Ich habe keine Kenntniß von dieser Sache. Die Kenntniß Gottes, Opitz, wofür aber Erkenntniß üblicher ist, S. dieses Wort. 2) Der Inbegriff aller klaren und deutlichen Vorstellungen, welche man hat. Von Kenntn…