Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
verleibdingen verb.
verleibdingen , verb. jemanden mit einem leibgeding, einer rente auf lebenszeit versehen. aus älterer zeit selten belegt, vgl. Schm. 1, 1410 Frommann: nachdem von uns unsers ältesten sohns gemahlin albereit verleibdingt worden. Weim. staatsarchiv ( Weimar ) 1658; soll ein jeder aus seinem antheil seine gemahlin zu verleibdingen schuldig sein. ebenda; er beredete ihn, ihm seine schulden und güter zu übergeben, und sich bei ihm zu verleibdingen. Pestalozzi 2, 268 ; sein vater der sich endlich bei ihm verleibdingte. 2, 245. mit näherer angabe worin das leibgeding besteht: die fürstin von meinem h…