Eintrag · Etym. Wb. des Deutschen (Pfeifer)
kein
kein
kein Indef.pron., das Vorhandensein einer Person oder Sache vollständig ausschließend, ‘nicht ein, nichts von’ in substantivischer Verwendung keiner ‘nicht einer, niemand’. Die älteste Zeit kennt ein verneinendes Pronomen ahd. nih(h)ein (9. Jh.), noh(h)ein (bereits 8. Jh.), dann auch neh(h)ein (um 1000), mhd. nehein und (mit verschobener Silbengrenze) nechein, nekein, schließlich (durch Austausch gegen die proklitische Form der vermeintlichen Negationspartikel) enhein, enkein. Dieses ahd. nihein, dessen Entsprechungen asächs. nigēn (neben seltenerem niēn, nēn), mnd. gēn, negēn, engēn (neben häufigerem nēn), mnl. gheen, negheen, engheen, nl. geen ein g aufweisen, das mit grammatischem Wechsel erklärt wird, setzt sich aus dem Zahlwort ahd. mhd. ein (s. 1ein Num.) und einer im Ahd. nicht mehr sicher nachzuweisenden (s. aber 2noch Konj.), jedoch in got. nih ‘und nicht, auch nicht’ (got. ni ‘nicht’, verbunden mit enklitischem -uh, -h ‘und’) erhaltenen germ. Konjunktion zusammen, die mit lat. neque, osk. nep übereinstimmt (ie. *neku̯e ‘und nicht’). Außerdem kann die Bedeutung ‘nicht ein’ durch verneinten Gebrauch von ahd. theh(h)ein, thoh(h)ein, auch thih(h)ein (alle 9. Jh.), mhd. dehein, dechein, dekein ‘irgendein’ umschrieben werden, dessen erstes Glied wahrscheinlich aus einer Kasusform (Lokativ oder Genitiv) vom Pronominalstamm ie. *te-, *to- (s. der) und (hier nur verstärkendem?) enklitischem germ. -h (vgl. got. -(u)h, s. oben) besteht ( in: ZfdWf. 9 (1907) 74 ff.; in: Studia Neophilologica 35 (1963) 211 ff.). Schwund der Negationspartikel (wie vielfach im Mhd. bei Sätzen mit doppelter Verneinung) läßt mhd. dehein selbst den Sinn ‘nicht ein, kein’ annehmen. Damit wird um 1200 der Untergang von mhd. nehein eingeleitet (letzte Zeugnisse für die Variante enkein im 16. Jh., ein landschaftlicher Rest ist schweiz. nekein), dehein (oft synkopiert dhein) kommt von nun an bis ins Frühnhd. in den beiden gegensätzlichen Gebrauchsweisen vor, ohne daß die Verständigung ernsthaft beeinträchtigt scheint. Die auf Verkürzung beruhende, mit dem Guttural anlautende moderne Form kein, mhd. kein, zuerst an der Wende zum Mhd. belegt (chein ‘irgendein’, 2. Hälfte 11. Jh.), wird Ende des 12. Jhs. üblich; sie zeigt im Mhd. (und noch bis ins 16. Jh.) dieselbe semantische Doppelheit ‘kein, irgendein’, was für ihre Herleitung teils aus mhd. nehein, teils aus mhd. dehein (über die vereinzelt bezeugte Zwischenstufe mhd. ichein?) sprechen könnte. lehnt aber wegen der frühen Zurückdrängung von mhd. nehein sowie aus lautlichen Gründen Zusammenfall der beiden Pronomen ab und führt kein ausschließlich auf mhd. dehein zurück; vgl. Beihefte zur Zs. d. Allg. Dt. Sprachvereins 5. Reihe (1913) 180. Auf adverbiell gebrauchten Genitiven beruhen die Zusammenrückungen keinerlei Adv. ‘keine Art von, in keiner Weise’ (schon mhd.?; nachweisbar ist erst spätmhd. keinerleie, 14. Jh., frühnhd. keinerlei, deheinerlei, auch noch in der Bedeutung ‘irgendwelcher Art’), meist bei einem Substantiv und dann wie ein flexionsloses Adjektiv aufgefaßt (zur Bildung s. -lei); keinesfalls Adv. ‘auf keinen Fall’ (1. Hälfte 19. Jh.), anfangs auch keinenfalls, vielleicht nach älterem allenfalls; keineswegs Adv. ‘durchaus nicht’, spätmhd. deheins wegs, deheinswegs, keins wägs (14. Jh.), frühnhd. kein(e)s wegs, vom 16. Jh. an kein(e)swegs (daneben noch bis ins 18. Jh. Getrenntschreibung); vgl. ferner gleichbed. frühnhd. in kein(en) weg.