Eintrag · Frühneuhochdeutsches Wb. (FWB)
ader
ader
- ›Blutgefäß, Ader‹, übergeordnet für ›Vene‹ und ›Arterie‹, z. T. auch für ›Sehne‹ (s. u. den Beleg bei K. v. Megenberg, vgl. aber Bedeutung 4); als totum pro parte am ehesten hier anzuschließen: ›das I
- phraseologisch an 1 anzuschließen: a) aufgeblasene ader ›Krampfader‹; b) verdorbene adern (pl. t.) ›verdorbenes Blut, Blutverderbnis‹; c) güldene adern (pl. t.) ›Hämorrhoiden‹.
- als pl. t.: ›Samenstränge; männliche Geschlechtsteile‹.
- ›Sehne des menschlichen und tierischen Körpers; Ligament, Band, Bindegewebsstrang‹; metonymisch als pl. t.: ›Muskeln‹.
- phraseologisch als pl. t. an 4 anzuschließen: kurze adern ›Sehnenstelzfuß (bei Pferden)‹.
- ›Sehne des Bogens und der Armbrust; Peitschenschnur‹; als Synekdoche: ›Peitsche‹.
- ›Gefäß, Ader (in Blättern, Stengeln, Wurzeln, Früchten usw. von Pflanzen)‹.
- ›Gesteinsader, aus einer bestimmten Gesteinsart, aus Erzen o. ä. bestehende, geologische Formation‹; bei hinreichender Größe: ›Abbaustelle von Gesteinen, Erzen o. ä.‹; bei einzelnen Steinen: ›Maserung
- ›Flußarm, Seitenarm eines Flusses, Nebenfluß‹; ›Wasserader‹; daran anschließend ütr.: ›Quell, Ursprung (z. B. der Güte)‹.