Eintrag · Etym. Wb. des Deutschen (Pfeifer)
Flügel m.
Flügel m.
Flügel m. ‘zum Fliegen dienender Körperteil der Vögel und Insekten’, mhd. vlügel, mnd. vlȫgel, mnl. vlōghel, vleughel, nl. vleugel, anord. flygill, schwed. flygel sind erst spät nach dem Muster vieler Gerätebezeichnungen (wie Zügel zu ziehen) zu dem unter fliegen (s. d.) behandelten Verb gebildet und bezeichnen die Vogelschwinge, bald auch metaphorisch an einer Seite befindliche oder seitlich angebrachte Teile, im Dt. z. B. die nach zwei Seiten herabhängenden Teile einer Haube (17. Jh.), die Windmühlenflügel (17. Jh.), Nasen-, Lungenflügel (18./19. Jh.), Teile eines aufgestellten Heeres (18. Jh.; unter Einfluß von gleichbed. lat. āla und frz. aile). Im 18. Jh. wird eine Klavierart wegen ihrer Form Flügel genannt (älter mnd. vlȫgel ‘Harfe’, 14. Jh.). – Flügelmann m. ‘Soldat am Flügel einer Heeresaufstellung’ (18. Jh.). flügeln Vb. ‘mit Flügeln versehen, mit Flügeln schlagen’ (17. Jh.), heute nur noch im Part. Prät. geflügelt; geflügelte Worte im 18. Jh. von J. H. Voß in seiner Übersetzung Homers geprägt nach griech. épea pteréonta (ἔπεα πτερέοντα) ‘mit Flügeln versehene Wörter’, d. h. ‘Aussprüche, die sich schnell verbreiten’, seit Büchmann in der Bedeutung ‘geläufige Zitate’ (1864). beflügeln Vb. ‘mit Flügeln versehen’ (Anfang 17. Jh.), dann ‘beschleunigen, beleben, vorantreiben’. überflügeln Vb. ‘vorauseilen, übertreffen’, zuerst militärisch ‘eine Linie über die feindliche Front seitwärts herausrücken, mit den Flügeln eines Heeres umfassen’ (18. Jh.).