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Einkommen

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Meyers
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Eintrag · Meyers Konv.-Lex. (1905–09)

Einkommen

Bd. 5, Sp. 457
Einkommen, die Summe der einer Person aus Produktion, Erwerb und Rechten periodisch zufließenden Vermögenswerte. Das E. bildet einen Teil der Einnahmen, welche auch die unregelmäßigen Anfälle (Schenkungen, Erbschaften, Spielgewinne) mit umfassen. Für den Begriff des Einkommens ist wesentlich maßgebend die Beziehung auf eine bestimmte Person, im Gegensatze zum Ertrag (s. d.), d. h. der Rente, die eine bestimmte Erwerbsquelle (Landgut, Haus, Kapital) abwirft. Wie man Roh- und Reinertrag unterscheidet, so wird gelegentlich auch von Roh- und Reineinkommen gesprochen und unter letzterm das gesamte Jahreseinkommen nach Abzug der zum Zweck seiner Erzielung an dritte Personen abzuführenden Beträge verstanden. In der Regel versteht jedoch die Wissenschaft unter E. die Summe der Güter, die eine Person ohne Verschlechterung ihrer wirtschaftlichen Lage verzehren könnte, den Zuwachs zum vorhandenen Vermögen, der teils zum Unterhalt, teils zur Kapitalisierung verwendet werden kann, also das Reineinkommen im vorhin erwähnten Sinne. Derjenige Teil des Einkommens, der zur Deckung des unentbehrlichen Unterhalts dient, wird notwendiges oder gebundenes E., der Überschuß freies E. genannt. In manchen Steuergesetzen wird mit dem Ausdruck »reines E.« das der Steuerbemessung zu Grunde liegende E., d. h. das E. nach Abzug gewisser Schuldzinsen, gesetzlicher Versicherungsbeiträge etc. verstanden. Das auf dem Besitz von ertraggebendem Vermögen (Grund- und Hausbesitz, Kapitalien, gewerblichen Anlagen etc.) beruhende E. wird fundiertes, das nur aus dem Ertrag der Arbeit fließende E. wird unfundiertes genannt. Das letztere ist bei gleicher Höhe wie das fundierte weniger leistungsfähig, da die Arbeitskraft vielen Zufälligkeiten ausgesetzt ist, von einem gewissen Alter an stetig abnimmt und ihr Verlust beim Mangel anderweitiger E. Not und Elend erzeugt. Deshalb wird das fundierte E. auch in der modernen Steuergesetzgebung höher belastet als das unfundierte. Das gesamte E. eines Volkes läßt sich einteilen in: 1) E. der Lohnarbeiter (Arbeitslohn) als vertragsmäßiges Entgelt für einem Dritten geleistete Dienste, 2) E. aus ausgeliehenem Kapital (Pacht-, Miet-, Darlehnszins), 3) E. der wirtschaftlich selbständigen Personen aus eignen Unternehmungen. diese Unternehmer müssen, um die Wirtschaftlichkeit ihrer Unternehmung beurteilen zu können, unter deren Kosten sowohl eine angemessene Vergütung für eigne Arbeit als auch den normalen Zinssatz für eigne Kapitalaufwendungen sowie die aus Durchschnittsrechnungen ermittelte normale Bodenrente rechnen. Was über diese Kosten hinaus erzielt wird, wäre Unternehmer-, bez. Unternehmungsgewinn. Mit Rücksicht darauf, daß die Grundrente (Bodenrente) einen eigenartigen Charakter trägt, ist es hiernach üblich geworden, das Gesamteinkommen zu zerlegen in die Hauptzweige: Arbeitslohn, Zins, Grund- oder Bodenrente und Unternehmergewinn (s. diese Artikel). Von diesen vier Hauptzweigen des Einkommens können natürlich mehrere oder auch alle bei derselben Person zusammentreffen. Es kann jemand zugleich Grundbesitzer und Kapitalist, oder Beamter und Teilhaber an einem gewerblichen Unternehmen sein, und die moderne Entwickelung der Volkswirtschaft begünstigt eine solche Kombinierung der Einkommensarten. Man bezeichnet das aus diesen vier Hauptzweigen fließende E. als ursprüngliches und stellt ihm als abgeleitetes E. dasjenige gegenüber, das weder auf Vermögensbesitz noch auf Arbeit beruht, wie das E. der unselbständigen Familienglieder, der Almosenempfänger etc. Die ältern Nationalökonomen haben das E. aller derjenigen, die nicht unmittelbar mit der Erzeugung von Sachgütern sich befassen, schlechthin als abgeleitetes bezeichnet, aber mit Unrecht; denn die Tätigkeit solcher Personen, z. B. der Beamten, kann zur Gütererzeugung ebensoviel beitragen wie die unmittelbar auf Gewinnung und Umarbeitung von Rohstoffen gerichtete. Das gesamte Volkseinkommen läßt sich auf dreifachem Weg ermitteln. 1) Man summiert sämtliche im Lauf einer Periode gewonnenen Güter und bringt davon die Aufwendungen in Abzug, die ohne Genuß gemacht wurden. Zum gleichen Ergebnis gelangt man, wenn man 2) die Reinerträge aller Einkommensquellen summiert, oder wenn man 3) die Einzeleinkommen aller Personen eines Volkes, der physischen sowohl als der juristischen (Staat, Gemeinde, Stiftungen etc.), zusammenrechnet. Die beiden ersten Berechnungsweisen kann man als reale, die letzte als personale bezeichnen. Eine genaue Berechnung des gesamten Volkseinkommens ist bei unsern Hilfsmitteln unmöglich, da viele Beträge desselben sich dem Auge entziehen und eine zutreffende Statistik fehlt. Auch die Steuerlisten (s. Steuern) gewähren keinen zuverlässigen Anhalt, weil viele E. sich der Besteuerung entziehen, andre absichtlich frei gelassen und daher nicht ermittelt werden. Das Gesamteinkommen verteilt sich in ungleicher Weise auf die einzelnen Glieder der Gesellschaft. Die Ungleichheit wird zunächst durch Verschiedenheit in den Leistungen bedingt. Die Arbeitsfähigkeit ist ebenso verschieden wie die Leistungsfähigkeit der angewendeten Produktivmittel je nach ihrem Umfang und ihrer besondern technischen und wirtschaftlichen Beschaffenheit. Dazu kommen Ungleichheiten im Haushalt, in der wirtschaftlichen Verwendung des Einkommens, Anfälle aus Erbschaften etc., politisch-rechtliche Begünstigungen, Verschiedenheit in den natürlichen und sozialen Verwertungsvorteilen etc. Durch Änderungen in der gesellschaftlichen Verfassung können zwar einige Ursachen der Verschiedenheit beseitigt werden, doch ist eine vollständige Ausgleichung ebensowenig möglich, wie sie im Interesse der Kulturentwickelung liegt. Vgl. Rob. Meyer, Das Wesen des Einkommens (Berl. 1887); Losch, Volksvermögen, Volkseinkommen und ihre Verteilung (in den »Staats- u. sozialwissenschaftlichen Forschungen«, Leipz. 1887); v. Petražycki, Die Lehre vom E. (Berl. 1893–95, 2 Bde.); Kleinwächter, Das E. und seine Verteilung (Leipz. 1896); R. Meyer, Art. ›Einkommen‹ im »Handwörterbuch der Staatswissenschaften«, Bd. 3 (2. Aufl., Jena 1900).
6051 Zeichen · 81 Sätze

Lautwandel-Kette

Von der indoeuropäischen Wurzel bis zur Mundart

Pro Sprachstufe der prominenteste Beleg. Klick auf eine Form öffnet das Wörterbuch.

  1. 15.–20. Jh.
    Neuhochdeutsch
    Einkommen

    Adelung (1793–1801) · +10 Parallelbelege

    Einkommen , verb. irreg. neutr. (S. Adelung Kommen ,) welches das Hülfswort seyn erfordert, in einen Ort kommen, hinein …

  2. 18./19. Jh.
    Goethe-Zeit
    einkommen

    Goethe-Wörterbuch · +1 Parallelbeleg

    einkommen gelegentl -kömmt 1 hereinkommen [ Gemurmel der Hofgesellschaft üb Meph als neuer Narr: ] Wo kommt er her — Wie…

  3. 19./20. Jh.
    Konversationslex.
    Einkommen

    Herder (Konv.-Lex., 1854–57) · +1 Parallelbeleg

    Einkommen , der Ertrag der Arbeit oder des reinen Vermögens nach bestimmten Zeiträumen berechnet, wie sich derselbe nach…

  4. modern
    Dialekt
    einkommenst.

    Pfälzisches Wb. · +1 Parallelbeleg

    ein-kommen st. : 1. 'hineingelangen'. a. gegenst. α. 'ins Haus kommen, heimgeschafft werden'. Mer misse mache, daß die F…

  5. Sprichwörter
    Einkommen

    Wander (Sprichwörter)

    Einkommen 1. Wo was einkommt, muss wieder was draufgehen. Holl. : Waar inkomst is, daar is ook uitkomst. ( Harrebomée, I…

  6. Spezial
    Einkommen

    Deutsch-Ladinisch (Mischí)

    Ein|kom|men n. (-s,-) (Lohn) paiamënt (-nc) m. , davagn (-s) m.

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Wortbildung

Komposita & Ableitungen mit einkommen

87 Bildungen · 70 Erstglied · 17 Zweitglied · 0 Ableitungen

Zerlegung von einkommen 2 Komponenten

ein+kommen

einkommen setzt sich aus 2 eigenständigen Lemmata zusammen. Die Klammerung zeigt die Hierarchie der Komposition; Klick auf einen Bestandteil öffnet seine Etymologie.

einkommen‑ als Erstglied (30 von 70)

Einkommen (das)

Wander

einkommen·das

Einkommen (das) 1. Das beste Einkommen ist Redlichkeit. – Simrock, 1989. 2. Das Einkommen der Priester gibt Gott, und der Teufel verzehrt es…

Einkommenheit

GWB

einkommen·heit

* Einkommenheit zu einkommen 3 [ betr tägl Eintragungen in Bibliotheksjournalen ] worin Witterung, Besuche, E-en und Vorgänge jeder Art .. a…

einkommen als Zweitglied (17 von 17)

Hereinkommen

Wander

herein·kommen

Hereinkommen 1. Wo watt rinnkummt, mutt ôk watt 'rut. ( Oldenburg. ) – Goldschmidt, II, 22. 2. A mag wull reikummen, wer warnen wull nich mi…

Hineinkommen

Wander

hinein·kommen

Hineinkommen 1. Man sagt wol, wie man hineinkompt, aber keiner räthet, wie man wider herausskompt. – Gruter, III, 66; Lehmann, II, 409, 30; …

Ordinarieinkommen

DRW

ordinarie·inkommen

Ordinarieinkommen, Ordinäreinkommen, n. reguläre Einkünfte vgl. Ordinarigefälle das ganze ordinari-einkommen wird nicht zureichen, daß man a…

Pfarreinkommen

DRW

pfarre·inkommen

Pfarreinkommen, n. Einkünfte einer Pfarrpfründe bdv.: Pfarraufkunft, Pfarreinnahme, Pfarrerseinkommen, Pfarrintrade vgl. Kircheneinkommen be…

Pfarrerseinkommen

DRW

pfarrers·einkommen

Pfarrerseinkommen, n. wie Pfarreinkommen summarum gemelten pfarrerseinkomens is ... uf 23 fl. taxiret jerlich 1554 PommVis. II 392

Pfarrgütereinkommen

DRW

Pfarrgütereinkommen, n. Einkünfte aus dem Pfarrgut (I) wo auch über berührte besoldung der kirchendiener und schulmeister ein uiberlauft von…

Pfründeinkommen

DRW

pfründe·inkommen

Pfründeinkommen, n. Einkommen, Unterhalt aus einer Pfründe (II) vgl. Gültstück (II), Präbendeneinkommen praebenden und pfründeeinkommen 1630…

Präbendeneinkommen

DRW

präbende·n·einkommen

Präbendeneinkommen, n. wie Pfründeinkommen des Spalatins prebenden einkommen nach 1528 MittOsterland 1² (1891) 216 praebenden und pfründeein…

Schatulleinkommen

DRW

schatulle·inkommen

Schatulleinkommen, n. in die Schatulle (II) fließende Einnahmen nachdem aber e.ch.d. nunmehr ... von allem gute wissenschaft haben, können s…

Schulgestiftseinkommen

DRW

Schulgestiftseinkommen, n. Einkünfte, Vermögen einer Stiftsschule zu solcher speisung des inspectori, so sie dass ganze jahr durch beschicht…

Spitaleinkommen

DRW

spital·einkommen

Spitaleinkommen, n. Einkünfte eines Spitals vgl. Spitalgefälle zumallen das spital einkhomben solliche extra ordinari außgab nit ertragen th…

Spitalgestiftseinkommen

DRW

Spitalgestiftseinkommen, n. Einnahmen eines Spitals aus Stiftungen [sollen alle] spital- und andere dergleichen zu christl. und milden gebra…

Stadteinkommen

DRW

stadt·einkommen

Stadteinkommen, pl. wie Stadteinnahme (I) dann bis dahin alle stadt-einkommen zu abstattung anderer ... stadt-schulden dem rath zu lassen 16…

Stiftseinkommen

DRW

stift·s·einkommen

Stiftseinkommen, n. wie Stiftseinkünfte [die] zum schulwesen notwendigen ausgaben ... sollen durch jeder zeit verordnete stiftsschaffner zu …