Eintrag · Frühneuhochdeutsches Wb. (FWB)
beugen
beugen
- ›etw. / jn. biegen, beugen (im konkreten wie ütr. Sinne)‹; speziell: ›(die Reben) niederbiegen und fachmännisch an Pfähle heften‹; dies Letztere auch mit Verschiebung der Bezugsgröße auf den Weinberg;
- ›sich mit dem Körper niederbeugen, verbeugen‹; ütr.: ›sich vor jm. / etw. verneigen und sich damit als ergeben, demütig, gehorsam zeigen‹; trans.: ›jn. mit einer als Beugung gedachten Bewegung zur Dem
- ›(einen Körperteil, oft: die Knie) zum Zeichen der Ergebenheit (meist) oder des hartnäckigen Widerstandes (vereinzelt) beugen (sowohl im konkreten wie im ütr. Sinne); (seine Hände) zum Schutz über jn.
- ›etw. (positiv Beurteiltes, z. B. das Recht) biegen, brechen, verdrehen, verfälschen‹.
- ›etw. / sich in einer als Beugung gedachten Bewegung auf etw. / jn. richten‹.