Eintrag · Frühneuhochdeutsches Wb. (FWB)
band
band
- ›Tuch zum Umwickeln des Körpers oder von Körperteilen, Windel, Wickelschnur; riemenartiger Teil an der Kleidung, Riemen, Hosenband‹.
- ›Wundverband, mit Arzneimitteln bestrichene oder darin getränkte Binde‹.
- ›Band als Zierstück an der Kleidung, als Erkennungszeichen o. ä.; Haarband, Kopfputz; Jungfrauenkranz, Kopfschmuck unverheirateter Frauen‹.
- ›Halsband von Haustieren; Seil, Kette zum Anpflocken von Haustieren‹.
- ›Muskel, Muskelstrang; sehnenähnlicher Bindegewebsstrang, Bänder‹; hier anschließbar der genitivus explicativus: des rücken band ›der Rücken‹.
- ›Zweig von Hölzern (z. B. Weiden) oder aus Getreidehalmen zum Binden von Garben, Anheften von Reben u. ä.; Schnur zum Zubinden (z. B. von Säcken)‹; metonymisch (zu ersterer Variante): ›Weide‹; ›Band a
- ›lagerungs-, handels-, transportübliches Gebinde von etw. (oft von Salz), Lagerungs-, Verpackungs-, Transporteinheit von Waren‹; speziell: ›Faß‹; Synekdoche zu 6.
- ›plattes, biegsames, oft aus Holz, meist aus Eisen bestehendes Band als Teil von Geschirren, Geräten, Handwerksprodukten, Reif (z. B. von Fässern)‹.
- ›stärkeres Eisenband zum Zwecke fester Verbindung von Geräteteilen, Türen u. ä.‹; speziell: ›aus einem Eisenband bestehender Sperriegel‹; ›Beschlag von Türen und Fenstern, in dem der bewegliche Teil a
- ›Verbindungsbalken im Fachwerkhaus, Stützbalken; Querbalken (als Träger der Schaufeln) am Mühlenrad; Querverstrebung in der Grubenzimmerung‹.
- ›Fessel, Ring, Kette, Eisen, in die Gefangene gelegt werden‹; mehrmals in bildlicher, auch in ütr. Verwendung; offen zu 12.
- ›Gefängnis, Haft, Kerker als physische Situation des Angekettetseins; Gefangenschaft als Rechtszustand‹.
- ›Fessel, (oft:) religiös begründeter, (seltener:) psychischer, gesellschaftlicher, natürlicher Zwang, dem der Mensch unterliegt‹; häufig zusammen mit genitivus explicativus.
- ›Band, innere geistige, religiöse, psychische Beziehung zwischen Personen oder Zuständen, die Verbindung zwischen Unterschiedenem erhaltende oder schaffende Kraft‹; oft mit genitivus explicativus.
- ›gottgewollte, soziale oder natürliche Ordnung; soziale Stellung (des Menschen), Stand, Status; durch die Ordnung vorgegebene Gewohnheit; Beschaffenheit, Art (z. B. der Seele)‹.
- ›soziale oder rechtliche Verbindlichkeit, bindende Verpflichtung gegenüber e. P.‹; auch ›Eheverbindung; Arbeitsgemeinschaft‹, jeweils einschließlich der damit verbundenen Pflichten.
- ›aufsteigende Abstammungslinie‹.
- ›liegendes Gut, Grundstück, Ernteertrag (der vier Hauptgetreidearten), auf denen eine Steuerpflicht ruht‹.
- phras.: sich in banden haben ›sich in der Gewalt haben‹.
- ›Argument, logisch zwingende Position‹.
- phras.: durch das band ›durchweg, ohne Ausnahme, durch die Bank‹; durch das band enweg (dasselbe).
- phras.: vom bändlein zeren ›von den Ersparnissen leben‹; zum Bedeutungsansatz vgl. Dwb 9, 1, 1399.