Hauptquelle · Grimm Neubearbeitung (1965–)
AUSBÜRGERN vb.
AUSBÜRGERN vb. als gegenwort zu einbürgern (s. d.) gebildet? vgl. aber älteres ausbürgerung. zunächst vereinzelt: 1886 ausbürgern .. reseda hat sich in unserm garten eingebürgert, den schlechten mohn müsste man ausbürgern Gutzeit Livland, nachtr. 78 b . 1925 man muß die trinksitten durch standesbewußtsein ausbürgern. sonst wird noch alles alkoholisiert Thielert buchhändler 39. — sonst (bes. üblich im nationalsozialist Dtld. u. in d. DDR) ‘ jmdm. die staatsbürgerschaft aberkennen ’: 1927 im verwaltungsrecht kommt .. nicht selten die bestimmung vor, daß die .. getroffene verfügung .. unabänderli…